Hallo, dies ist wirklich ein altes Thema.
Wenn irgendetwas überall auf der Welt strafbar ist und der Täter oder die Täterin dennoch zur Tat schreitet, wird sie die (zusätzliche) Strafbarkeit eines Lizenzverstoßes wohl kaum aufhalten. Dann ist eine entsprechende Einschränkung der Lizenz als präventive Maßnahme sinnlos und bloße "Symbolpolitik". Wenn etwas nur in einigen Ländern strafbar ist, würden die Entwickler mit einer entsprechenden Einschränkung versuchen, die Wertvorstellungen ihres Landes oder ihrer Länder, die den jeweiligen Strafvorschriften zugrundeliegen, weltweit durchzusetzen. Das mag man einerseits Chauvinismus nennen. Andererseits ist es auch ein sehr ambitioniertes Unterfangen, denn der Verfolgungseifer der Behörden und Gerichte eines Landes, in dem andere Wertvorstellungen herrschen, sodass es dort eine entsprechende Strafvorschrift nicht gibt, in Bezug auf einen Urheberrechtsverstoß dürfte wohl nicht wirklich hoch sein. Insoweit erweist sich das Urheberrecht aller Wahrscheinlichkeit nach als ein sehr stumpfes Schwert zur weltweiten Durchsetzung partikulärer Srafvorschriften. Auch insoweit ist dann die Charakterisierung als bloße "Symbolpolitik" naheliegend. Das Urheberrecht an Computerprogrammen als Zwangsmittel zur Hebung der allgemeinen Moral und zur Durchsetzung eigener ethischer Vorstellungen zu nutzen, erscheint mir aber nicht nur aus den genannten Gründen sinnlos, sondern auch mit den ethischen Vorstellungen, die Freier Software zugrunde liegen, unvereinbar. Gruß Michael
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