Am 19.05.21 um 22:51 schrieb Johannes Zarl-Zierl:
"Eigentumsrechte" im Zusammenhang mit Urheberrechten und Lizenzen ist ein schwieriges "wording".Ich hätte diese Art von Lizenz intuitiv als "unfreie, nicht proprietäre" Lizenz eingestuft, da sie ja "nur" die Freiheiten einschränkt, aber nicht notwendigerweise jemandem spezielle Eigentumsrechte am Quellcode sichert...
Die bisherige Linie der FSFE war, soweit ich sie verstanden habe, den Begriff "intellectual property" abzulehnen.
Zum Hintergrund:Urheberrechte sind zwar "Eigentum" im Sinne des Artikel 14 des Grundgesetzes (für die Bundesrepublik Deutschland), aber kein (Sach-)Eigentum im Sinne der §§ 903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche jedoch die allgemeine Vorstellung vom "Eigentum" prägen.
Oder anders ausgedrückt: Ein Gedicht kann man nicht so zum "Eigentum" haben wie ein Kleidungs- oder Grundstück.
Umgekehrt gibt mir das "Eigentum" an einem Buch, einem Kopierer, Toner und Papier nicht unbedingt das Recht, das Buch zu kopieren und die Kopie zu veräußern.
Es gab Zeiten, da galt das Stehlen oder Unterschlagen eines Buches als verabscheuenswert, das Abschreiben desselben jedoch als ein edles Handeln.
Ich persönlich würde die Lizenz auch sogenannter "Freeware", die zwar kostenlos, z. T. auch "kommerziell" genutzt werden darf, als proprietär bezeichnen, weil dem Nutzer wichtige Rechte gerade nicht eingeräumt werden.
Gruß Michael
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