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> On 6. Nov 2018, at 15:40, Simon Poole <[email protected]> wrote:
> 
> Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
> von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
> Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
> Datensubjektes) stattfinden.  Sprich es hängt halt am Schluss von diesen
> Abwägungen ab ob wir etwas mit Personenbezug in die Daten aufnehmen
> sollten oder nicht


+1, reflexartig und pauschal alles was aussieht wie ein Personenname zu löschen 
wäre wie in dem Spruch mit dem Kind und dem Bade. 

Persönliche Daten gibt es vielerlei, die DSGVO nennt unter anderem 
Kommunikationsdaten, genetische Daten, medizinische Daten einschließlich denen 
zum Geisteszustand, und setzt ganz am Anfang (4.) diesen Fokus: “insbesondere 
Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, 
Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, 
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, unterneh­ merische 
Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren und 
Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.”

Es geht der DSGVO in erster Linie um private Daten, wenn jemand Geschäftsführer 
einer Firma ist, oder eine Einpersonenfirma betreibt, dann ist das eher kein 
privates Datum.

Übrigens gibt es z.B. Ausnahmen für die Behörden zur „Verhütung“ von 
Straftaten, d.h. bevor überhaupt eine Straftat begangen wurde.


Gruß, Martin 
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