Martin,

es war Dein Beispiel, über den Betreibernamen einer Kneipe dessen frühere Aktivitäten recherchieren zu können, um daraus Rückschlüsse über die Qualität der angebotenen Dienstleistung zu konstruieren. Ich habe das lediglich ins positive durch Doppel-D und bauchfrei überspitzt - nichts weiter. Nebelkerze???

Auch die Person des öffentlichen Lebens ist Inhaber der vollen Verfügungsgewalt über die Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, sonst wäre dieser Personenkreis aus der DS-GVO und dem GG ausgenommen. Sind sie nicht!

Das ist keine Entscheidung, die Gerichte fällen müssen, selbst wenn dort die ein oder andere Entscheidung getroffen wird, betrifft die meist Einzelfälle und diese geben zu aller erst keinen Rückschluss auf die Allgemeinheit. Bis es soweit ist, gilt die DS-GVO ohne Ausnahme.

Das das Persönlichkeitsrecht wesentlich stärker als das einer begrenzten Allgemeinheit ist, kannst Du bereits am Entstehen der DS-GVO ablesen. Ohne diese Tatsache, wäre die DS-GVO grundsätzlich überflüssig! Das ist der Grund, warum es diese Verordnung überhaupt gibt!!!

Wo ist das Problem bzgl. meiner Linie? Ich vertrete die Meinung, dass personenbezogene Daten in dieser Datenbank nichts zu suchen haben. Ein Firmenname ist kein personenbezogener Datenbestand, selbst wenn die Firma nach dem Inhaber namentlich benannt ist - da existiert durchaus ein kleiner aber feiner Unterschied. Wenn eine Firma aufgrund geltenden Rechtes im Firmennamen mit dem aktuellen Inhaber benannt werden muss, sehe ich darin überhaupt kein Problem, diese Firma entsprechend der Schreibweise und Inhalt zu mappen. Der Datensatz des Betreibers/Opperators darf nach DS-GVO nur keine Vor- und Nachnamen enthalten, denn das ist der Datensatz, der personenbezogene Daten erfasst - um den geht es, nur um den! Der hat bei Privatpersonen, d.h. natürlichen Personen die über Vor- und / oder Nachnamen zu identifizieren sind, frei zu bleiben, es sei denn, Du hinterlegst als Mapper die schriftliche Einwilligungserklärung des Nameninhabers, d.h. dieser natürlichen Person.

Mir ist völlig klar, dass "Max Mustermanns Hausmeisterservice" auf Max Mustermann zurück zu führen und zu verknüpfen ist. Es fehlt aber DS-GVO-konform die Erfassung des personenbezogenen Datenbestandes und damit ist OSM nicht angreif- und abmahnbar im Falle eines Falles, denn darauf läuft die ganze Geschichte hinaus!

Gruß Sepp

Am 06.11.2018 11:21 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am Di., 6. Nov. 2018 um 10:34 Uhr schrieb <[email protected]>:

Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
diese als file in der Datenbank.



M.E. erfordern es bestimmte Funktionen, dass man seinen Namen "Preis gibt". Wer politische Verantwortung trägt wird kaum verbieten können, dass sein Name verwendet wird, zumal es hier nicht um die Privatwohnung geht sondern
um das Büro, also die Anlaufstelle für die Bürger, die von diesem
spezifischen Abgeordneten vertreten werden. Es steht eben auch der Schutz von persönlichen Daten nicht absolut über allen anderen Interessen, sondern
wird abgewogen.




Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname und wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung haben
NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!



es geht nicht um den Koch oder die Bedienung, nur Du fängst mit diesen
Nebelkerzen immer wieder an, es geht um den Firmennamen und ggf. den
Verantwortlichen der Firma.




Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte
Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von personenbezogenen
Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten
dieser Person zu ziehen.



das ist sicherlich eine Entscheidung, die Gerichte früher oder später
treffen werden, anhand von Einzelfällen.


...Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn
die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als
Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra noch.



jetzt hast Du mich aber doch verwirrt. Bisher konnte ich Deine Linie
nachvollziehen, auch wenn sie mir etwas übertrieben vorkam, da es ja um
sowieso öffentliche Daten ging (solche, die öffentlich sein _müssen_, nicht
solche, die halt jeder weiß aber vielleicht in einer Grauzone sein
könnten). Aber wenn es nur noch um den tag geht, in den man etwas einträgt, aber es ansonsten für Dich OK ist, den Namen zu nennen im name tag, dann
erkenne ich die Linie nicht mehr.




Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die
Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die Stadtwerke
soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.



klar. Aber wie sieht es aus mit "Haribo"? Das ist eine Abkürzung von Hans
Riegel, und damit klar personenbeziehbar. Oder Trump Hotels? Bei
Kleinunternehmern sehe ich es auch so, dass man evtl. einen Graubereich
betrifft, aber wenn es sich um Istkaufleute handelt?




Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du
gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und
Abstellräume nicht.



es geht mir darum, dass die Daten _personenbeziehbar_ sind, diese Daten
fallen auch unter die DSGVO. Der Bürgermeister war nur ein Extrembeispiel.




Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der nach
dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter,
völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend
anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder sein Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur innerhalb
von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu
haben.



Du kannst in OSM sehen, wo der Bürgermeister seine Arbeitsstätte hat, und in Wikipedia, wer es ist. Damit sind die Daten klar personenbeziehbar, weil
es klar ist, dass es nur einen Bürgermeister gibt, es ist also eine 1:1
Beziehung.

Gruß,
Martin
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