Am Di., 6. Nov. 2018 um 10:34 Uhr schrieb <[email protected]>:
Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat
dort
von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
diese als file in der Datenbank.
M.E. erfordern es bestimmte Funktionen, dass man seinen Namen "Preis
gibt".
Wer politische Verantwortung trägt wird kaum verbieten können, dass
sein
Name verwendet wird, zumal es hier nicht um die Privatwohnung geht
sondern
um das Büro, also die Anlaufstelle für die Bürger, die von diesem
spezifischen Abgeordneten vertreten werden. Es steht eben auch der
Schutz
von persönlichen Daten nicht absolut über allen anderen Interessen,
sondern
wird abgewogen.
Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname
und
wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung
haben
NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!
es geht nicht um den Koch oder die Bedienung, nur Du fängst mit diesen
Nebelkerzen immer wieder an, es geht um den Firmennamen und ggf. den
Verantwortlichen der Firma.
Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte
Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von
personenbezogenen
Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten
dieser Person zu ziehen.
das ist sicherlich eine Entscheidung, die Gerichte früher oder später
treffen werden, anhand von Einzelfällen.
...Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn
die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als
Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra
noch.
jetzt hast Du mich aber doch verwirrt. Bisher konnte ich Deine Linie
nachvollziehen, auch wenn sie mir etwas übertrieben vorkam, da es ja um
sowieso öffentliche Daten ging (solche, die öffentlich sein _müssen_,
nicht
solche, die halt jeder weiß aber vielleicht in einer Grauzone sein
könnten). Aber wenn es nur noch um den tag geht, in den man etwas
einträgt,
aber es ansonsten für Dich OK ist, den Namen zu nennen im name tag,
dann
erkenne ich die Linie nicht mehr.
Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die
Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die
Stadtwerke
soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.
klar. Aber wie sieht es aus mit "Haribo"? Das ist eine Abkürzung von
Hans
Riegel, und damit klar personenbeziehbar. Oder Trump Hotels? Bei
Kleinunternehmern sehe ich es auch so, dass man evtl. einen Graubereich
betrifft, aber wenn es sich um Istkaufleute handelt?
Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du
gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und
Abstellräume nicht.
es geht mir darum, dass die Daten _personenbeziehbar_ sind, diese Daten
fallen auch unter die DSGVO. Der Bürgermeister war nur ein
Extrembeispiel.
Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der
nach
dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter,
völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend
anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder
sein
Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur
innerhalb
von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu
haben.
Du kannst in OSM sehen, wo der Bürgermeister seine Arbeitsstätte hat,
und
in Wikipedia, wer es ist. Damit sind die Daten klar personenbeziehbar,
weil
es klar ist, dass es nur einen Bürgermeister gibt, es ist also eine 1:1
Beziehung.
Gruß,
Martin
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