Am 06.11.18 um 17:31 schrieb [email protected]:
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird schwierig zu begründen.

Nein. OSM hat das Ziel, eine allgemein benutzbare und hilfreiche Geodatenbank aufzubauen. Das _ist_ aber sowas von einem berechtigtem Interesse.

Das setzt voraus, dass irgendetwas passiert ist,

Nein, ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, das irgendwas passiert ist.

Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2 Alternativen)

Das ist aber nun kein zweiter Halbsatz, sondern eine zweite Alternative. Öffentliche Gewalt übt OSM sicher nicht aus, aber das ist ja auch nicht nötig, weil es ja genügt, wenn die erste Alternative erfüllt ist. Das ist allerdings nicht sicher, ich würde mich da promär aufs berechtigte Interesse berufen.

wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur Verarbeitung personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder Blick auf die OSM-Startseite widerlegt das bereits.

Was ein Blick auf die OSM-Startseite zur Entscheidung datenschutzrechtlicher Fragen beitragen könnte, erschließt sich mir nicht.

Gruß,
Mark

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an