Frederik,

es ist ein himmelweiter Unterschied ob ich physisch vor einem Laden stehe und dort am Schaufenster ein Schild mit gesetzlich geforderten Inhaberinformationen lese oder ob ich ohne den Bezug zum Laden zu haben, dies jederzeit in einer Datenbank nachlese kann. Die DS-GVO setzt einen klaren Rahmen hierfür und OSM fällt nicht darunter.

Wie will den OSM der Verpflichtung nach Art. 14 nachkommen? Hat sich darüber schon mal jemand Gedanken gemacht?

Gruß Sepp


Am 06.11.2018 11:59 schrieb Frederik Ramm:
Hi,

On 06.11.2018 10:33, [email protected] wrote:
Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
diese als file in der Datenbank.

Gibt es möglicherweise für Personen des öffentlichen Interesses
Ausnahmen vom Schutz der persönlichen Daten?

völlig egal ob der Koch
nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!

Deine Freude an blumigen Formulierungen in Ehren, aber vielleicht können
wir jetzt mit der Diskussion von Körbchengrössen aufhören. Beim ersten
Mal hab ich ja noch nichts gesagt.

Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die
Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen
bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte!

Oder die gesetzlich von ihm bereitzustellen verlangt werden. (Bis 2009
musste übrigens jeder, der eine "offenen Verkaufsstelle" hat, den Namen
des Geschäftsinhabers "mit Familiennamen und mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen" sichtbar aussen anbringen. Heute ist das
nicht mehr vorgeschrieben. Wenn es dennoch - freiwillig - gemacht wird,
könnte daraus dann auf eine Einwilligung zur Nutzung dieser Information
geschlossen werden?)

Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der
Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine
Firma ist keine natürliche Person

Äh, das ist so nicht richtig. Eine Firma ist nur der Name, unter dem
jemand am Geschäftsleben teilnimmt. Eine Firma kann zu einer
juristischen Person gehören oder zu einer natürlichen. Die Firma Max
Mustermann Hausmeisterservice kann von Max Mustermann als
Einzelunternehmer geführt werden, oder inzwischen von seinem Schwager
Egon Exempel. Verbärge sich dahinter eine juristische Person, so müsste
dies mit einem Zusatz "GmbH" oder "AG" (es gibt noch ein paar weitere)
kenntlich gemacht werden.

Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht
des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die
Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte
sind im Grundgesetz verankert.

Nicht jedoch deren genaue Ausgestaltung nach DSGVO!

Bye
Frederik

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