Am 06.11.18 um 09:41 schrieb Martin Koppenhoefer: > Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo der > Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die personenbeziehbar sind? > Oder gibt es evtl Grenzen bei der „Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die > sich nicht auf natürliche Dinge und Tote beziehen sind irgendwie > personenbeziehbar, es kommt darauf an, welche Bezüge der Auswerter herstellt.
_Wo_ das Buergermeisterbuero ist, ist kein personenbezogenes Datum, sondern eine Funktionsbezeichnung eines Raums. Wenn dort „Buero Buergermeister Koppenhoefer“ stehen wuerde, ist das etwas anderes. In ersterem Fall wuerde der Personenbezug erst durch die Zuordnung „Buergermeiser == Koppenhoefer“ hergestellt werden. Das ist in der OSM nicht der Fall. > es geht nicht um alles was irgendwie erkennbar ist, sondern um Firmennamen. > Niemand will hier Klingelschilder von Privatleuten mappen oder ähnliches. Das ist hier aber ein Spezialfall. Die Rede war in der Diskussion auch davon, den Inhabernamen mit zu mappen. Das ist eine andere Liga als der Name der juristischen Person (Firma). >> 2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder händisch >> auszusortieren und >> 3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit >> generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu >> verzichten. > > mal sehen, 2 halte ich für theoretisch denkbar, 3 ist technisch unmöglich, > zumindest solange man beliebige tags nutzen kann. Naja, sollten Personen tatsaechlich ihre Rechte nach DSGVO gegenueber der OSM geltend machen wollen, ist die angenommene Denk- oder Machbarkeit eigentlich zweitrangig. Was getan werden muss, bestimmt das Gesetz. regards, -stk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

