Ganz richtig!

Hinzu kommt, dass im Falle eines möglichen und berechtigten Widerspruches niemand ausschließen kann, dass der Datensatz nicht in Zukunft erneut erstellt werden kann. Zum einen fehlen hierfür die techn. Voraussetzungen, das zu unterbinden, zum anderen die Möglichkeit, das automatisiert zu kontrollieren. Hinzu kommt - wenn ich das richtig verstanden habe (?) - dass ein einmal erfasster Datensatz zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit von Änderungen immer im Archiv reproduzierbar bleibt, richtig?

Gruß Sepp

Am 06.11.2018 22:00 schrieb Hartwig Alpers:
On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:
Am 06.11.18 um 17:51 schrieb [email protected]:

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur Information nach Art. 14.

Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade nicht, wenn "die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde". Wenn es daran also sicher scheitern würde, besteht die Pflicht gar nicht.

Es scheitert aber bei uns eher nicht an der faktischen Unmöglichkeit,
sondern daran, daß sich niemand die Mühe macht, dem Ladeninhaber (oder
wem immer) die Information zu erteilen.

Viele Grüße
Hartwig

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an