Selbstverständlich KANN ich das tun.

Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt gemappt werden muss / soll / kann?

Diese nur bereits mehrfach gestellte Frage, wurde bisher in keinster Weise beantwortet, um daraus soetwas wie ein berechtigtes "Interesse der Allgemeinheit" bezogen auf OSM ableiten zu können, ohne das sich diese Daten nicht schon bspw. aus dem reinen POI-Datensatz ab- oder herleiten lassen.

Selbstverständlich muss man die DS-GVO im Zusammenhang mit anderen Gesetzen und Verordnungen sehen und in dem Zusammenhang verweise ich erneut auf's Grundgesetz und die bereits dort verankerte Schutzwürdigkeit die offensichtlich durch bisher bestehende Gesetze und Verordnungen nicht hinreichend gegeben war.

Man muss auch ganz klipp und klar mögliche Verpflichtungen aus der DS-GVO beleuchten und wenn ich unbedingt einen personenbezogenen Datensatz haben will, sollte ich mir VORHER darüber im Klaren sein, wie ich mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen umgehen kann und der Tenor das dies nicht ohne weiteres möglich ist, spricht ja wohl eine sehr deutliche Sprache. Die DS-GVO spricht von Verantwortlichkeiten, wer ist verantwortlich? Auch das ist nicht geklärt! Letztendlich bleibts am Mapper hängen, der auf den Hilfeseiten weder eine Handlungsgrundlage bekommt, noch im Falle einer notwendigen Löschung überhaupt die Möglichkeit hat, den Datansatz tatsächlich zu entfernen (Archiv) oder zu anonymisieren.

Ich sehe in diesem Gremium verdammt nochmal die Pflicht, jedem freien und freiwilligen Mitarbeiter - denn darauf beruht OSM - die nötige Handlungssicherheit zu geben und zwar ohne das im Zweifelsfalle rechtliche Winkelzüge und ein Spagat auf dünnem Eis nötig werden, um glimpflich aus der Sache heraus zu kommen. Muss erst das Kind im Brunnen liegen oder ist es tatsächlich hin und wieder ratsam, das Kind mit dem Bade auszuschütten und einen klaren Schnitt zu machen?

Wozu braucht OSM personenbezogene Daten? Ist diese Frage abschließend geklärt, muss ich mir über die folgenden Fragen zur Umsetzbarkeit, etc. Gedanken machen und nicht anders herum, wie das bisher praktiziert wird. Wird eine einzige dieser Fragen negativ beantwortet, kippt das gesamte Gerüst, bis eine positive Antwort möglich ist!

Ich mache zur Frage auch gern einen extra Beitrag auf unter dem dann fleißig zum Pro und Contra diskutiert werden kann, wenn das hilft?

Gruß Sepp



Am 07.11.2018 08:21 schrieb Martin Koppenhoefer:
ich habe nicht den Eindruck dass hier noch neues gesagt wurde in den
letzten Mails, und habe weder meine Ansichten geändert noch bin ich
zum Eindruck gelangt dass Du überzeugt hättest werden können.

Nachdem mittlerweile mehrere andere Mapper wie Frederik, Simon und
Mark ebenfalls herausgestellt haben, dass die Vorgaben aus der DSGVO,
wie jedes andere Gesetz, in der Gesamtheit der Gesetze gesehen werden
muss, also unterschiedliche Rechtsgüter abgewogen werden müssen,
könntest Du Dich evtl. auch noch mal unabhängig informieren?

Gruß, Martin
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