Am 07.11.18 um 09:49 schrieb [email protected]:

Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt gemappt werden muss / soll / kann?

Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein persönliches Datum unter "name", unter "operator" oder unter "wrdlbrmpf" eintragen. Was die Abwägung mit den Interessen des Betroffenen angeht, könnte es eine Rolle spielen, dass "name" von vielen Anwendungen ausgewertet wird, "operator" seltener und "wrdlbrmpf" fast gar nicht.

Auch das ist nicht geklärt! Letztendlich bleibts am Mapper hängen, der auf den Hilfeseiten weder eine Handlungsgrundlage bekommt, noch im Falle einer notwendigen Löschung überhaupt die Möglichkeit hat, den Datansatz tatsächlich zu entfernen (Archiv) oder zu anonymisieren.

Deshalb liegt die Verantwortung sicher auch nicht nur beim Mapper. Soweit sie das tut, kann der Mapper allerdings ziemlich entspannt sein. Weder werden die Datenschutzbehörden irgendwann in nächster Zeit gegen einzelne Mapper vorgehen nocht nimmt der normale Craftmapper am Wettbewerb im Sinne des UWG teil, kann also auch nicht mit Aussicht auf Erfolg wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt werden.

Gruß,
Mark

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