Am 14.05.21 um 21:17 schrieb Ilu:
Lieber Florian, liebe Liste,

mit "Wikipedia" als Buch habe ich überhaupt kein Problem. Ich habe
ein
Problem mit unethischen Nutzungen - nämlich, wenn Freie Software zum Töten, Unterdrücken oder Überwachen von Menschen verwendet wird. FSF(E) und OSI sagen: Wir wollen das so, denn das gehört zur Freiheit.

Mit welchem Recht definieren diese Verbände, dass Freiheit in 4er-Gruppen aufzutreten hat? Die 0. Freiheit löst einen Freiheitskonflikt zwischen Nutzer und Programmierer zulasten der ethisch motivierten Programierer und zugunsten unethischer Nutzer. Freie Software und gutes Gewissen schließen sich nach den Regeln der FSF(E) aus. Ist das wirklich richtig?

Ja das ist so richtig! Und zwar aus vielen unterschiedlichen Gründen.

Zunächst:
Eine Regelung dergestalt, dass der Urheber Nutzungen ausnehmen darf, die ihm unethisch erscheinen, würde das Chaos der Copyleft-Lizenzen extrem vergrößern.

Eine Pflicht zum ethischen Verhalten bedeutet zugleich das Ende von Freiheit und Demokratie. Selbst über das "ethische Minimum" dürfte nämlich ein Konsens schwer zu finden sein.

Der Grundsatz „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ bedeutet gerade nicht, dass alles, was jemand selbst nach langem Nachdenken für gut und richtig befindet, allgemeines Gesetz werden sollte, nach dem sich die anderen zu richten haben. Anders ausgedrückt: "Freiheit ist immer nur Freiheit des anders Denkenden. Nicht wegen des Fanatismus der ‚Gerechtigkeit‘, sondern weil all das Belehrende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die ‚Freiheit‘ zum Privilegium wird."

Weitere Argumente lassen sich finden.

Mit freundlichem Gruß
Michael

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