Martin, es geht um das namentliche Benennen von Betreibern, Verantwortlichen, Inhabern, etc. pp. <= DAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN und ziemlich klar und eindeutig und NICHT ABSCHLIESSEND in der DS-GVO benannt. Jede Verknüpfung des Namens einer natürlichen Person mit einem POI ist bereits Verarbeitung die ohne das Einverständnis des Namensinhabers nicht erlaubt ist, ohne die Voraussetzungen nach Art. 6 zu erfüllen. OSM erfüllt die Voraussetzungen dafür nicht!

Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst diese als file in der Datenbank.

Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname und wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung haben NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!

Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von personenbezogenen Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten dieser Person zu ziehen. Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte! DS-GVO ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte erlassen worden und das haben wir verdammt nochmal zu respektieren!

Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine Firma ist keine natürliche Person und fällt damit nicht unter die DS-GVO, mappst Du Herrn Max Mustermann zusätzlich als Betreiber oder Inhaber, ist das ein klarer Verstoß gegen die DS-GVO und darum geht es, nur darum!

Hast Du nun eine GbR deren Inhaber nicht mit dem bspw. namentlich benannten Altbetreiber in Zusammenhang steht, muss dafür eine entsprechende Regelung gefunden werden, so die aktuelle Firmenbezeichnung die Nennung des aktuellen Inhabers verlangt. Davon sind wir aber meilenweit entfernt mit der aktuellen Diskussion.

Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte sind im Grundgesetz verankert. Das Handelsrecht als solches ist nachgeordnetes Recht. Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra noch.

Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die Stadtwerke soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.

Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und Abstellräume nicht.

Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der nach dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter, völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder sein Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur innerhalb von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu haben.

Gruß Sepp



Am 06.11.2018 09:41 schrieb Martin Koppenhoefer:
sent from a phone

On 6. Nov 2018, at 07:19, [email protected] wrote:


Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten verknüpfe.



„diese“ was? Diese Firmennamen? Oder diese Namen von Privatleuten? Wie
steht es mit Abgeordnetenbüros?
Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo
der Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die
personenbeziehbar sind? Oder gibt es evtl Grenzen bei der
„Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die sich nicht auf natürliche
Dinge und Tote beziehen sind irgendwie personenbeziehbar, es kommt
darauf an, welche Bezüge der Auswerter herstellt.






Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare Gründe geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen.


es wurden Gründe genannt, nur weil du die nicht nachvollziehen
konntest, oder dabei an Servicekräfte im bauchfreien Top denken
musstest, heißt das nicht, dass es sie nicht gibt.



Das läßt mich zum Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des Erfassens Willen (weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung vertreten wird, dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran steht, für die breite Öffentlichkeit bestimmt wäre).


es geht nicht um alles was irgendwie erkennbar ist, sondern um
Firmennamen. Niemand will hier Klingelschilder von Privatleuten mappen
oder ähnliches.



...halte ich es für angebracht, die Möglichkeit zur Eintragung personenbezogener Daten

1. durch eine unmißverständliche Dokumentation im Wiki als nicht zulässig zu kennzeichnen


steht das nicht schon irgendwo?



2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder händisch auszusortieren und 3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu verzichten.


mal sehen, 2 halte ich für theoretisch denkbar, 3 ist technisch
unmöglich, zumindest solange man beliebige tags nutzen kann.


Gruß, Martin


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