On Mon, 22 Mar 2021, Bernhard E. Reiter wrote:

Am Freitag 19 März 2021 11:26:34 schrieb Ilu:
das sollte die FSFE unbedingt weiterverfolgen.

hat jemand denn eine Idee zu der unten zitierten Frage:

Am 19.03.21 um 10:08 schrieb Bernhard E. Reiter:
in welcher Höhe wäre eine Absicherung notwendig?

(finanzielle)
Können wir das irgendwie schätzen, vielleicht aus Vergleichsfällen?

Die minimalen Kosten im Falle einer Niederlage wären knapp 500€. Das sind die reinen Gerichtskosten, die bei einem Verwaltungsgerichtsverfahren mit dem Auffangstreitwert 5000€ anfallen, was bei einer Standard-IFG-Klage der Fall ist. Das wäre erste Instanz ohne Anwalt. Ansonsten sind die Kosten nach oben offen, wenn man noch mehrere Instanzen, den eigenen und die gegnerischen Anwälte bezahlen muss.

FragDenStaat listet seine Prozesse und die angefallenen Kosten auf:
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