Nur zu einem kleinen Punkt:

> Am 19.03.2021 um 11:40 schrieb Henning Thielemann 
> <lemm...@henning-thielemann.de>:
> 
> 
>> Finanzverwaltung ist Ländersache. Elster wird in Bayern gemacht, aber ich 
>> meine, Bayern hat kein IFG.
> 
> Das ist der Knackpunkt.
> 

Bayern hat ein ein Hilfs-IFG in § 39 BayDSG: 
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG-39

Es wäre nur ein „berechtigtes Interesse“ darzulegen (das sollte aber z.B. als 
Steuerzahler*in in Bayern möglich sein) und zu prüfen, wie weit die Ausnahme 
für "Finanzbehörden in Verfahren nach der Abgabenordnung“ auszulegen ist. Die 
Gegenseite wird das strikt auslegen (aus Erfahrung gesprochen), aber man könnte 
sich durchklagen.

Grüße,

Martin


--
Dr. Martin Modlinger | Vorstand

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