Am Mittwoch, 26. Oktober 2016, 11:49:50 CEST schrieb RA Stehmann:
> Hallo,
>
> ich bin der Auffassung, dass es eine anspruchsvolle, aber lösbare
> Aufgabe ist, gerade bei den Freiheiten des "Verstehens" und des
> "Verbesserns" die "indirekten" Vorteile für den Anwender herauszuarbeiten.
>
Das se
Hallo,
ich bin der Auffassung, dass es eine anspruchsvolle, aber lösbare
Aufgabe ist, gerade bei den Freiheiten des "Verstehens" und des
"Verbesserns" die "indirekten" Vorteile für den Anwender herauszuarbeiten.
Dies gilt auch für Smartphoneprogramme, denn dort liegen die Vorzüge
Freier Software
On 10/26/2016 12:03 AM, Ferdinand Pöll wrote:
> Beispielsweise ist Beamtenbeleidigung eine Straftat,
Es gibt keinen Tatbestand der Beamtenbeleidigung. Also zumindest weder
in Österreich noch in Deutschland. Jedoch allgemein jenen der
Beleidigung. Es ist nur so, dass dieser praktisch nur bei Beam
Ich spitze mal zu:
Für fast 100% der Smartphone-Nutzer sind die 4 Freiheiten bedeutungslos:
Es gibt kein Hindernis, die mitgelieferte Software beliebig zu verwenden.
Software kopieren zu können ist überflüssig. Sie wird ja mitgeliefert oder kann
kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag aus de
Am 26.10.2016 um 00:03 schrieb Ferdinand Pöll:
> Bei Lizenzen gehe ich aber davon aus, dass der Rechteinhaber die Lizenz
> absichtlich ausgewählt hat und daher vermutlich auch einen gewissen Wert auf
> das Copyleft legen wird. Ich kann mir aber auch hier vorstellen, dass der
> Rechteinhaber, we
Am 25.10.2016 um 23:02 schrieb Frank Guthausen:
> Wenn Copyleft Bestandteil der Lizenz ist, muss sich der
> Lizenznehmer daran halten. Dachte ich zumindest bisher.
>
Wenn das so einfach wäre, bestünde meine Tätigkeit nur noch aus
(Compliance-)Beratung.
Gruß
Michael
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Am 25. Oktober 2016 23:02:37 MESZ schrieb Frank Guthausen
:
>On Tue, Oct 25, 2016 at 09:51:29PM +0200, Dr. Michael Stehmann wrote:
>>
>> Ich denke, man sollte um Klarheit zu gewinnen, verschiedene Fragen
>> unterscheiden.
>> [...]
>> 4, Wie verhält man sich zu Menschen, die eine andere Auffassu
On Tue, Oct 25, 2016 at 09:51:29PM +0200, Dr. Michael Stehmann wrote:
>
> Ich denke, man sollte um Klarheit zu gewinnen, verschiedene Fragen
> unterscheiden.
> [...]
> 4, Wie verhält man sich zu Menschen, die eine andere Auffassung
> hinsichtlich der Durchsetzung des Copylefts haben?
Wie verhält
Am 24.10.2016 um 10:31 schrieb Wolfgang Romey:
> Am 24.10.2016 um 10:03 schrieb Reinhard Müller:
>> Hallo,
>>
>> Am 2016-10-24 um 09:45 schrieb Wolfgang Romey:
>>> http://blog.jonasoberg.net/code-availability-or-code-contributions/
>>>
>>> [...]
>>>
>>> Wenn ich ihn richtig verstehe, folgt Jonas Öb
Am 24.10.2016 um 10:03 schrieb Reinhard Müller:
> Hallo,
>
> Am 2016-10-24 um 09:45 schrieb Wolfgang Romey:
>> http://blog.jonasoberg.net/code-availability-or-code-contributions/
>>
>> [...]
>>
>> Wenn ich ihn richtig verstehe, folgt Jonas Öberg dieser Position, weil
>> er zu recht meint, daß 99%
Hallo,
Am 2016-10-24 um 09:45 schrieb Wolfgang Romey:
> http://blog.jonasoberg.net/code-availability-or-code-contributions/
>
> [...]
>
> Wenn ich ihn richtig verstehe, folgt Jonas Öberg dieser Position, weil
> er zu recht meint, daß 99% der Nutzer den Code nicht untersuchen können
> und das Hau
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