Am 26.10.2016 um 00:03 schrieb Ferdinand Pöll: > Bei Lizenzen gehe ich aber davon aus, dass der Rechteinhaber die Lizenz > absichtlich ausgewählt hat und daher vermutlich auch einen gewissen Wert auf > das Copyleft legen wird. Ich kann mir aber auch hier vorstellen, dass der > Rechteinhaber, wenn keine bösen Absichten hinter der Lizenzverletzung stehen > und dem Rechteinhaber kein nennenswerter Schaden entsteht, auch ein Auge > zudrücken kann. >
Das trifft nur in einem gewissen Maße zu: Wenn Du in einem Projekt als Entwickler mitmachst, musst Du unter der Lizenz veröffentlichen, die im Projekt eingeführt ist. Das gilt vor allem dann, wenn man die Lizenz praktisch nicht mehr ändern kann, was bei Linux (dem Kernel) der Fall ist. Dann besteht die Wahl nur noch darin, mitzumachen oder es bleiben zu lassen [0]. Auch bei der Durchsetzung der Lizenzbedingungen gibt es zwischen "Augezudrücken" und sofortiger anwaltlicher Abmahnung mit anschließender Klage eine gewisse Bandbreite an Reaktionsmöglichkeiten. Gruß Michael [0] Ich mache beispielsweise bei Apache OpenOffice nicht wegen, sondern trotz der Lizenz mit.
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