Am 25. Oktober 2016 23:02:37 MESZ schrieb Frank Guthausen 
<fg-fsfe.2...@datenschutzraum.org>:
>On Tue, Oct 25, 2016 at 09:51:29PM +0200, Dr. Michael Stehmann wrote:
>> 
>> Ich denke, man sollte um Klarheit zu gewinnen, verschiedene Fragen
>> unterscheiden.
>> [...]
>> 4, Wie verhält man sich zu Menschen, die eine andere Auffassung
>> hinsichtlich der Durchsetzung des Copylefts haben?
>
>Wie verhält man sich zu Menschen, die eine andere
>Auffassung hinsichtlich des geltenden Rechts haben?
>
>Wenn Copyleft Bestandteil der Lizenz ist, muss sich der
>Lizenznehmer daran halten. Dachte ich zumindest bisher.

Grundsätzlich muss er das; ob und wie die Durchsetzung erfolgt, hängt aber 
davon ab, wie streng der Geschädigte das Ganze sieht. Beispielsweise ist 
Beamtenbeleidigung eine Straftat, trotzdem hören viele Polizisten meistens 
einfach weg. 

Bei Lizenzen gehe ich aber davon aus, dass der Rechteinhaber die Lizenz 
absichtlich ausgewählt hat und daher vermutlich auch einen gewissen Wert auf 
das Copyleft legen wird. Ich kann mir aber auch hier vorstellen, dass der 
Rechteinhaber, wenn keine bösen Absichten hinter der Lizenzverletzung stehen 
und dem Rechteinhaber kein nennenswerter Schaden entsteht, auch ein Auge 
zudrücken kann. 

Attachment: pgpPoqfrkQUCN.pgp
Description: PGP signature

_______________________________________________
FSFE-de mailing list
FSFE-de@lists.fsfe.org
https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de

Antwort per Email an