Am 08.07.2017 um 09:45 schrieb Bernhard Ludwig:
Am 08.07.2017 um 08:58 schrieb Dr. Dieter Porth 
<web3...@web59550.greatnet-hosting.de>:
Hallo Dieter

Am 08.07.2017 um 06:50 schrieb Dieter Bunkerd:
On 08-Jul-17 00:31, Dr. Dieter Porth wrote:
Es gilt - zumindest meistens - in Deutschland die Unschuldsvermutung. Es
ist also immer die Pflicht des Hosters, seine Serversperrung(!) zu
begründen. Ohne nachvollziehbare Begründung ('Gefahr im Verzug, weil
.... ') ist eine Sperrung eine Vertragsverletzung bzw. vermutlich sogar
Zensur.  Das denke ich zumindest.
Da denke ich aber komplett anders. Vielmehr ist es ein Service und ein
Schutz. Zum einen Schutz des Vertragspartner und zum andern vor allen
Dingen Schutz aller anderen vor einer (möglichen) Virenschleuder.

Ich würde deinen Gedanken vom Service unterstützen, WENN(!) es eine 
nachvollziehbare(!) Begründung gäbe.
Aber nach dem, was Beate beschrieben hat, hat es genau diese Begründung NICHT 
gegeben. Die Angabe einer Datei als verseucht ohne weitere Begründung ist keine 
nachvollziehbare Begründung. Gerade die automatisierten Checkprogramme 
produzieren sehr häufig Fehler zweiter Art: Also sie kennzeichnen eine Seite 
auf Grund bestimmter Merkmale als verseucht, obwohl die Seite es in Wahrheit 
KEINE VIrenschleuder ist.
Ohne nähergehende Begründung bezeichne ich begründugslose Sperrungen aus meiner 
nicht-juristen-Sicht als Zensur. Die alleinige Angabe einer betroffenen Datei 
ist keine Begründung.

Mit besten Grüßen
   Dieter
Hallo,

von Zensur kann gewiss keine Rede sein.
Zensur beschreibt das Einsetzen von Informationskontrollen zur Steuerung von 
Meinungsströmungen. Dies könnte man dem Hoster nur nachweisen, wenn mit der 
Stilllegung eines Web, hinterlistig und bewusst eine Meinungsmache betrieben 
werden soll.

Im vorliegenden Fall könnte sich der Hoster aber auch ganz einfach auf sein 
Hausrecht besinnen und den Hostingvertrag aufkündigen, sollten ihm die Inhalte 
nicht passen. Da sehe ich den umständlichen Weg über das Vorgeben einer 
servertechnischen Beeinträchtigung als nun wirklich an den Haaren herbeigezogen 
an. Also Zensur fällt eindeutig weg. Leider wird heute überall, wo etwas nicht 
passt, gleich „Zensur“ geschrien, ich hoffe, diese Mode ist bald einmal wieder 
vorbei...

Ansonsten muss der Hoster nicht zwingend eine nachvollziehbare Begründung 
abgeben, dies ist meist in den AGB geregelt. „Gefahr in Verzug“ ist im 
allgemeinen schon dann gegeben, wenn ein Schadcode entdeckt wurde, egal, ob 
dieser ausgeführt wird oder nur ein Bot vermutet, da wäre etwas schadhaftes. 
Letztlich ist es doch aber auch im eigenen Interesse, etwaige Schadfunktionen 
zu beheben.

Die benannten Codezeilen sind sicherlich prüfbar, ob darin ein Schadcode 
vorliegt. Ich würde also hergehen und einen PHPler checken lassen, ob denn da 
etwas Relevantes feststellbar ist. Ein Schadcode muss eine wie auch immer 
geartete Funktion aufrufen oder eine Verbindung nach außen herstellen oder ein 
Script ausführen oder, oder, oder… Ein Codevergleich mit den Originalzeilen 
kann hier schon helfen, ebenfalls ein Codevergleich mit den Zeilen aus der 
aktuellsten Version.

Viele Grüße,
Bernhard

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Hallo Bernhard,

Zensur ist das Anwenden von Informationskontrollen, um die Meinungsäußerungen von Einzelnen einzuschränken. Die Abschaltung eines Servers ist eine Informationskontrolle und eine unberechtigete Einschränkung meiner Meinungsfreiheit und gegebenenfalls meiner Geschäftsfreiheit – insbesondere wenn die Abschaltung wie in diesem Fall ohne Begründung und ohne weiterführenden Hinweise erfolgte.

Ähnliches ist mir bei einem anderen Hoster auch schon passiert. Dieser hat nur nicht gleich abgeschaltet, sondern erstmal nachgefragt. Der automatisierte Prozess beklagte eine statische Seite ohne Javascript. Die Seite enthielt in einem Protestbericht das Zitat aus einer Phishing-Mail. Genau wie bei Beate gab es in meinem Fall keine Begründung sondern nur den Hinweis auf die Datei. Es hieß nur nachträglich kleinmütig, dass man auf der betroffenen Seite auch keine Gefahr erkennen können und dass man um Verständnis dafür bitte, wenn man auch zukünftig die Seiten kontrollieren würde. Fehler zweiter Art, als die unberechtigte Behauptung einen Gefahr, sind bei automatisierten Verfahren vermutlich wahrscheinlicher/ häufiger als wirkliche Schadensentdeckungen.

Natürlich kann ein Hoster in seinen ABGs ein Hausrecht definieren, welches der Nutzer ja bei Vertragsabschluss akzeptiert. Über solche AGBs stolpert ein Nutzer meist erst dann, wenn plötzlich seine Seite abgeschaltet ist. Ein Hoster, der bei der automatisierten Kontrolle des Codes Fehler zweiter Art ignoriert, Begründungen verweigert und sofort abschaltet, ist ein Zensor, den ich nicht als kein Geschäftspartner haben möchte. Wenn andere Kunden gerne einen solchen Hoster haben wollen, will ich sie nicht davon abhalten; für mich bleibt der beschriebene Fall ein Fall von Zensur. Ich würde einen solchen Hoster meinen Kunden nicht empfehlen.

Grundsätzlich finde ich automatisierte Untersuchungen des Codes auf möglich Schadsoftware und Schwachstellen okay. Schließlich sind Meinungsfreiheit und Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren gegeneinander abzuwägen. Aber ist auch eine Frage des Verfahrensablaufes, ob und wann Schutz zur Zensur mutiert.

Mit besten Grüßen
    Dieter

P.S. In einem hast du Recht. Zensur in Sinne deiner Definition entwickelt sich gerade zur Mode, wie das Milliarden-schwere Strafgeld der EU gegen Google zeigt. Ich hoffe auch, dass diese Mode möglichst bald wieder abklingt und dass google keinen Einfluss auf die Bundestagswahl nimmt - zum Beispiel durch manipulierte Rankings bei politischen Tagesthemen.

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Dr. Dieter Porth - Web-Entwickler

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