Am 08.07.2017 um 09:45 schrieb Bernhard Ludwig:
Am 08.07.2017 um 08:58 schrieb Dr. Dieter Porth
<web3...@web59550.greatnet-hosting.de>:
Hallo Dieter
Am 08.07.2017 um 06:50 schrieb Dieter Bunkerd:
On 08-Jul-17 00:31, Dr. Dieter Porth wrote:
Es gilt - zumindest meistens - in Deutschland die Unschuldsvermutung. Es
ist also immer die Pflicht des Hosters, seine Serversperrung(!) zu
begründen. Ohne nachvollziehbare Begründung ('Gefahr im Verzug, weil
.... ') ist eine Sperrung eine Vertragsverletzung bzw. vermutlich sogar
Zensur. Das denke ich zumindest.
Da denke ich aber komplett anders. Vielmehr ist es ein Service und ein
Schutz. Zum einen Schutz des Vertragspartner und zum andern vor allen
Dingen Schutz aller anderen vor einer (möglichen) Virenschleuder.
Ich würde deinen Gedanken vom Service unterstützen, WENN(!) es eine
nachvollziehbare(!) Begründung gäbe.
Aber nach dem, was Beate beschrieben hat, hat es genau diese Begründung NICHT
gegeben. Die Angabe einer Datei als verseucht ohne weitere Begründung ist keine
nachvollziehbare Begründung. Gerade die automatisierten Checkprogramme
produzieren sehr häufig Fehler zweiter Art: Also sie kennzeichnen eine Seite
auf Grund bestimmter Merkmale als verseucht, obwohl die Seite es in Wahrheit
KEINE VIrenschleuder ist.
Ohne nähergehende Begründung bezeichne ich begründugslose Sperrungen aus meiner
nicht-juristen-Sicht als Zensur. Die alleinige Angabe einer betroffenen Datei
ist keine Begründung.
Mit besten Grüßen
Dieter
Hallo,
von Zensur kann gewiss keine Rede sein.
Zensur beschreibt das Einsetzen von Informationskontrollen zur Steuerung von
Meinungsströmungen. Dies könnte man dem Hoster nur nachweisen, wenn mit der
Stilllegung eines Web, hinterlistig und bewusst eine Meinungsmache betrieben
werden soll.
Im vorliegenden Fall könnte sich der Hoster aber auch ganz einfach auf sein
Hausrecht besinnen und den Hostingvertrag aufkündigen, sollten ihm die Inhalte
nicht passen. Da sehe ich den umständlichen Weg über das Vorgeben einer
servertechnischen Beeinträchtigung als nun wirklich an den Haaren herbeigezogen
an. Also Zensur fällt eindeutig weg. Leider wird heute überall, wo etwas nicht
passt, gleich „Zensur“ geschrien, ich hoffe, diese Mode ist bald einmal wieder
vorbei...
Ansonsten muss der Hoster nicht zwingend eine nachvollziehbare Begründung
abgeben, dies ist meist in den AGB geregelt. „Gefahr in Verzug“ ist im
allgemeinen schon dann gegeben, wenn ein Schadcode entdeckt wurde, egal, ob
dieser ausgeführt wird oder nur ein Bot vermutet, da wäre etwas schadhaftes.
Letztlich ist es doch aber auch im eigenen Interesse, etwaige Schadfunktionen
zu beheben.
Die benannten Codezeilen sind sicherlich prüfbar, ob darin ein Schadcode
vorliegt. Ich würde also hergehen und einen PHPler checken lassen, ob denn da
etwas Relevantes feststellbar ist. Ein Schadcode muss eine wie auch immer
geartete Funktion aufrufen oder eine Verbindung nach außen herstellen oder ein
Script ausführen oder, oder, oder… Ein Codevergleich mit den Originalzeilen
kann hier schon helfen, ebenfalls ein Codevergleich mit den Zeilen aus der
aktuellsten Version.
Viele Grüße,
Bernhard
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http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german
Hallo Bernhard,
Zensur ist das Anwenden von Informationskontrollen, um die
Meinungsäußerungen von Einzelnen einzuschränken. Die Abschaltung eines
Servers ist eine Informationskontrolle und eine unberechtigete
Einschränkung meiner Meinungsfreiheit und gegebenenfalls meiner
Geschäftsfreiheit – insbesondere wenn die Abschaltung wie in diesem Fall
ohne Begründung und ohne weiterführenden Hinweise erfolgte.
Ähnliches ist mir bei einem anderen Hoster auch schon passiert. Dieser
hat nur nicht gleich abgeschaltet, sondern erstmal nachgefragt. Der
automatisierte Prozess beklagte eine statische Seite ohne Javascript.
Die Seite enthielt in einem Protestbericht das Zitat aus einer
Phishing-Mail. Genau wie bei Beate gab es in meinem Fall keine
Begründung sondern nur den Hinweis auf die Datei. Es hieß nur
nachträglich kleinmütig, dass man auf der betroffenen Seite auch keine
Gefahr erkennen können und dass man um Verständnis dafür bitte, wenn man
auch zukünftig die Seiten kontrollieren würde. Fehler zweiter Art, als
die unberechtigte Behauptung einen Gefahr, sind bei automatisierten
Verfahren vermutlich wahrscheinlicher/ häufiger als wirkliche
Schadensentdeckungen.
Natürlich kann ein Hoster in seinen ABGs ein Hausrecht definieren,
welches der Nutzer ja bei Vertragsabschluss akzeptiert. Über solche AGBs
stolpert ein Nutzer meist erst dann, wenn plötzlich seine Seite
abgeschaltet ist. Ein Hoster, der bei der automatisierten Kontrolle des
Codes Fehler zweiter Art ignoriert, Begründungen verweigert und sofort
abschaltet, ist ein Zensor, den ich nicht als kein Geschäftspartner
haben möchte. Wenn andere Kunden gerne einen solchen Hoster haben
wollen, will ich sie nicht davon abhalten; für mich bleibt der
beschriebene Fall ein Fall von Zensur. Ich würde einen solchen Hoster
meinen Kunden nicht empfehlen.
Grundsätzlich finde ich automatisierte Untersuchungen des Codes auf
möglich Schadsoftware und Schwachstellen okay. Schließlich sind
Meinungsfreiheit und Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren gegeneinander
abzuwägen. Aber ist auch eine Frage des Verfahrensablaufes, ob und wann
Schutz zur Zensur mutiert.
Mit besten Grüßen
Dieter
P.S. In einem hast du Recht. Zensur in Sinne deiner Definition
entwickelt sich gerade zur Mode, wie das Milliarden-schwere Strafgeld
der EU gegen Google zeigt. Ich hoffe auch, dass diese Mode möglichst
bald wieder abklingt und dass google keinen Einfluss auf die
Bundestagswahl nimmt - zum Beispiel durch manipulierte Rankings bei
politischen Tagesthemen.
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Dr. Dieter Porth - Web-Entwickler
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