On 08-Jul-17 00:31, Dr. Dieter Porth wrote: > Es gilt - zumindest meistens - in Deutschland die Unschuldsvermutung. Es > ist also immer die Pflicht des Hosters, seine Serversperrung(!) zu > begründen. Ohne nachvollziehbare Begründung ('Gefahr im Verzug, weil > .... ') ist eine Sperrung eine Vertragsverletzung bzw. vermutlich sogar > Zensur. Das denke ich zumindest.
Da denke ich aber komplett anders. Vielmehr ist es ein Service und ein Schutz. Zum einen Schutz des Vertragspartner und zum andern vor allen Dingen Schutz aller anderen vor einer (möglichen) Virenschleuder. Ansonsten ist der Hinweis, dass der Server gehackt wurde und dadurch die Datei verändert wurde, wohl der einzig sinnvolle... Wir sind doch hier nicht bei der Polizei, wo eine "Unschuldsvermutung" zu gelten hat. Und der Vorwurf einer "Zensur" hat schon was lächerliches. Der Kunde soll froh sein, wenn seine Virenschleuder rechtzeitig abgeschaltet wird. Es gibt weiß Gott genug davon. Viele Grüße Dieter _______________________________________________ TYPO3-german mailing list TYPO3-german@lists.typo3.org http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german