Hallo, Am 03.04.24 um 13:31 schrieb Roland Miyamoto:
findet ich eine interessante Lösung, bei der mir zwei Punkte klärungsbedürftig erscheinen:On 03/04/2024 12:15, Dominik George wrote:Heißt das, dass eure Kinder keine Freunde mit proprietären Geräten haben dürfen?Freunde dürfen selbstverständlich in unsere Wohnung. Es war die Rede von proprietären *Geräten* (mit Mikrofon und/oder Kamera), die müssen draußen bleiben. Dafür gibt es eine Ablage außerhalb der Wohnungstür.
1. Gibt es in der Ablage technische Schutzmaßnahmen, die sicherstellen, dass nur der oder die Besuchende Zugang zum Gerät hat.
Ich würde mein Mobilgerät nicht unbeaufsichtigt liegen lassen, da physischer Zugriff auf ein Gerät immer eine Gefahrenquelle für die IT-Sicherheit darstellt. (Ok, auch ich bin manchmal ein wenig paranoid ;) ).
2. Bedauerlicherweise nutzen manche Eltern den technischen Fortschritt zur Überwachung ihrer Kinder. Die Berechtigung hierzu leiten sie aus der Personensorgeverpflichtung und dem elterlichen Erziehungsrecht ab.
Wie man das pädagogisch oder von der dazu berufenen Stelle gegebenenfalls auch rechtlich zu bewerten ist, mag zunächst dahinstehen (IMO widerspricht es u. U. dem vorrangigen Erziehungsziel zur Mündigkeit).
Sind solche Eltern darüber informiert, dass ihre Abkömmlinge zeitweise ihrer Überwachungsmöglichkeit entzogen sind?
Gruß Michael
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