>Die Frage ist, wer darf in die Gestaltung der Personensorge eingreifen?

Die Frage ist: Wer darf in die Grundrechte des Kindes eingreifen? Die durch das 
Grundgesetz gesicherten Rechte gelten nämlich auch für Kinder, ebenso wie die 
bei uns ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention.

Auch Eltern haben sich an Gesetze zu halten und die Grundrechte ihrer Kinder zu 
achten.

Im Übrigen ist die Absolutherrschaft der Eltern in § 1626 (2) BGB eingeschränkt.

Da auch die wenigsten von solchen schwerwiegenden Grundrechtseingriffen 
betroffene Kinder ihre Eltern verklagen, wissen wir leider nicht sicher, 
welches Recht stärker wiegt und wie die oben genannte Norm des BGB auszulegen 
ist. Ein paar Meinungen dazu, auch von Juristen, hat der DLF zusammengetragen:

<https://www.deutschlandfunkkultur.de/eltern-kinder-aufsichtspflicht-kontrollzwang-100.html>

Meines Erachtens sollten wir ein Dreivierteljahrhundert alte Grundrechte bis 
zur abschließenden Klärung höher stellen als ein herbeiphilosophiertes Recht 
von Eltern auf ein Antifeature det Digitalisierung, das es seit Kurzem leider 
gibt.

-nik
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