KuketzBlog berichtet ebenfalls darüber:

https://www.kuketz-blog.de/packstation-dhl-einfuehrung-eines-app-zwangs/

Paul

Am 2. Oktober 2019 15:50:11 MESZ schrieb Christian Busse <bus...@fsfe.org>:
>Hey allerseits
>
>Hab auch gerade eine entsprechende Ankündigung erhalten, mit Vertrags-
>umstellung zum 2019-11-15. Unter Punkt 4.2 der geänderten AGBs [1] ist
>*nur noch* die App als Zugangsmedium für die Packstation aufgeführt:
>
>"Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption
>[Packstation] über 
>die DHL App eine personalisierte Kundenkarte mit individueller
>Postnummer 
>sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen 
>beschränkt gültigen – Geheimzahl(en) (Abholcode oder PIN) als 
>Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Packstation."
>
>E-Mail als Kommunikationsweg wird in anderen Teilen der AGB noch
>erwähnt, aber
>eben nicht hier.
>
>Viele Grüße, Christian
>
>[1] http://www.dhl.de/agb-paketempfang
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