KuketzBlog berichtet ebenfalls darüber: https://www.kuketz-blog.de/packstation-dhl-einfuehrung-eines-app-zwangs/
Paul Am 2. Oktober 2019 15:50:11 MESZ schrieb Christian Busse <bus...@fsfe.org>: >Hey allerseits > >Hab auch gerade eine entsprechende Ankündigung erhalten, mit Vertrags- >umstellung zum 2019-11-15. Unter Punkt 4.2 der geänderten AGBs [1] ist >*nur noch* die App als Zugangsmedium für die Packstation aufgeführt: > >"Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption >[Packstation] über >die DHL App eine personalisierte Kundenkarte mit individueller >Postnummer >sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen >beschränkt gültigen – Geheimzahl(en) (Abholcode oder PIN) als >Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Packstation." > >E-Mail als Kommunikationsweg wird in anderen Teilen der AGB noch >erwähnt, aber >eben nicht hier. > >Viele Grüße, Christian > >[1] http://www.dhl.de/agb-paketempfang
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