Hallo Florian, > ich hoffe mal, das der Bericht der Computerbild schlicht so akkurat > wie andere Springer-Erzeugnisse, insbesondere die Bild, ist. :-)
Hoffe ich auch, aber ich bin skeptisch. > Auf die Schnelle konnte ich zumindest in den AGB das Wort TAN gar nicht > finden. Verwirrenderweise heißt die TAN dort PIN, aber in Abschnitt 4, (2) steht: "Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption über die DHL App eine personalisierte Kundenkarte mit individueller Postnummer sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen beschränkt gültigen – Geheimzahl(en) (Abholcode oder PIN) als Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Packstation." Quelle: https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-empfangsoptionen-102019.pdf Viele Grüße Stephan _______________________________________________ FSFE-de mailing list FSFE-de@lists.fsfe.org https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt. Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct