Hallo Florian,

> ich hoffe mal, das der Bericht der Computerbild schlicht so akkurat
> wie andere Springer-Erzeugnisse, insbesondere die Bild, ist. :-)

Hoffe ich auch, aber ich bin skeptisch.

> Auf die Schnelle konnte ich zumindest in den AGB das Wort TAN gar nicht
> finden.

Verwirrenderweise heißt die TAN dort PIN, aber in Abschnitt 4, (2) steht:

"Der  Kunde  erhält  von  DHL  zur  Nutzung  dieser  Empfangsoption
über  die  DHL App eine personalisierte Kundenkarte  mit individueller
Postnummer sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte
Sendungen beschränkt gültigen –  Geheimzahl(en)  (Abholcode  oder  PIN)
 als  Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der
Packstation."


Quelle: 
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-empfangsoptionen-102019.pdf


Viele Grüße

Stephan



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