Hey allerseits Hab auch gerade eine entsprechende Ankündigung erhalten, mit Vertrags- umstellung zum 2019-11-15. Unter Punkt 4.2 der geänderten AGBs [1] ist *nur noch* die App als Zugangsmedium für die Packstation aufgeführt:
"Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption [Packstation] über die DHL App eine personalisierte Kundenkarte mit individueller Postnummer sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen beschränkt gültigen – Geheimzahl(en) (Abholcode oder PIN) als Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Packstation." E-Mail als Kommunikationsweg wird in anderen Teilen der AGB noch erwähnt, aber eben nicht hier. Viele Grüße, Christian [1] http://www.dhl.de/agb-paketempfang
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