Widerspruch ==> Kündigung.
Nur öffentlicher Druck könnte helfen, aber wahrscheinlich versteht die
Öffentlichkeit das Problem nicht. Was sagt die Verbraucherschutzzentrale?
Am 04.10.19 um 12:49 schrieb s...@fsfe.org:
Hallo,
Interessante Aussage zur Lage in einer Antwort von DHL auf
https://www.kuketz-blog.de/packstation-dhl-einfuehrung-eines-app-zwangs/
genau die selbe Information habe ich jetzt auch als Antwort auf meine Anfrage
gekriegt. Zitat aus der Antwort von DHL:
"Die Zusendung des Abholcodes (mTAN) erfolgt für Packstationskunden
übergangsweise per E-Mail und über die DHL Paket App. Hiermit informieren wir Sie,
dass eine Nutzung künftig nur mit der DHL Paket App (verfügbar für iOS und Android)
möglich ist.
Eine Abschaltung der E-Mail Benachrichtigung ist in diesem Jahr nicht geplant.
Über zukünftige Änderungen werden wir Sie frühestmöglich informieren.
Weitere Informationen zu unseren Services können Sie direkt unserer Website
www.dhl.de entnehmen."
Leider hilft das natürlich nicht weiter. Wenn ich jetzt gar nichts tue und
bis Ende des Jahres warte, ist es zu spät, der AGB-Änderung zu widersprechen.
Andererseits: Wenn ich jetzt widerspreche, ist es durchaus möglich, dass DHL
das Vertragsverhältnis kündigt.
Meinungen dazu?
Viele Grüße
Stephan
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