Am 13. April 2009 12:43 schrieb Mark Obrembalski <[email protected]>: > Stefan Schwan wrote: > >> "unbewußt Fahrlässig" wäre, wenn du Straßen vom Luftbild abzeichnest, >> ohne zu wissen, dass es sich um einen "militätischen Bereich" nach >> UZwBwG § 2 Abs 1handelt. > > In dem Fall ist schon fraglich, ob das überhaupt fahrlässig wäre. > Abgesehen davon bezieht sich der Begriff "leichtfertig" nicht auf das > Tatbestandsmerkmal "militärischen Einrichtung oder Anlage", sondern > auf "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft > der Truppe gefährdet".
es bezieht sich auf "eine Abbildung oder Beschreibung anfertigen oder an einen anderen gelangen lassen" die dazu geeignet ist... _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

