André Reichelt schrieb:
> DarkAngel schrieb:
> > Der § 109g StGB spricht von "und dadurch wissentlich die Sicherheit der
> > Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet".
> 
> Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: "Das wusste ich aber nicht.", bin
> ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen können, dass ich es
> vorher wusste.

Zumindest ab jetzt wäre es wissentlich.

Markus

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