André Reichelt schrieb: > DarkAngel schrieb: > > Der § 109g StGB spricht von "und dadurch wissentlich die Sicherheit der > > Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet". > > Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: "Das wusste ich aber nicht.", bin > ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen können, dass ich es > vorher wusste.
Zumindest ab jetzt wäre es wissentlich. Markus _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

