Frederik Ramm schrieb:
> Hallo,
> 
> Markus Schaub wrote:
> >>> Der § 109g StGB spricht von "und dadurch wissentlich die Sicherheit der
> >>> Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet".
> 
> >> Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: "Das wusste ich aber nicht.", bin
> >> ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen können, dass ich es
> >> vorher wusste.
> 
> > Zumindest ab jetzt wäre es wissentlich.
> 
> Keinesfalls, denn man muss ja wissentlich im konkreten Fall die 
> Sicherheit gefaehrden. Und konkrete Faelle haben wir hier ueberhaupt 
> nicht diskutiert.

Ich hätte das jetzt etwas anders interpretiert, aber ohne die entsprechende
Rechtsprechung zu kennen, ist es sowieso müßig, über Gesetze zu diskutieren.

Gruß,
Markus

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