On Fri, Mar 29, 2019 at 09:45:54AM +0100, Florian Lohoff wrote: > Korrekt - Es darf keine weiteren Straßenschilder geben, das Parken ist > nur in markierten Flächen erlaubt, er darf keine > "Parkraumbewirtschaftung" geben d.h. keine Parkscheinautomaten etc. > Fußgänger haben "vorfahrt" d.h. Priorität auf der "Fahrbahn" > > Deshalb sind in Gütersloh in der Innenstadt viele Verkehrsberuhigungen > zu Zone 20 gemacht worden weil man DA Parkscheinautomaten aufstellen > darf.
Ach ja - Und noch eine Sache die oft vergessen wird. Das 325.2 also Ende Verkehrsberuhigt ist gleichbedeutend mit einem "Vorfahrt Gewähren". d.h. als jemand der den verkehrsberuhigten Bereich verlässt bin ich wartepflichtig. Flo -- Florian Lohoff [email protected] UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
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