On Tue, Apr 09, 2019 at 12:11:57PM +0200, Hartmut Holzgraefe wrote: > Gegenbeispiel: > > https://osm.org/go/0GwAqppMc?m= > > Hier ist die Gutenbergstraße durchgehen verkehrsberuhigt, auch über die > Wittekindstraße > hinweg. D.h. auf der Wittekindstraße steht da in beiden Richtungen ca. 10m > vor der Kreuzung ein blaues Schild, man muss (in der erlebten Praxis eher: > müsste) dort also einmal auf Schrittgeschwindigkeit runter, > aber es ist klar zur Durchfahrt gedacht. > > Inwieweit so eine Konstruktion sinnvoll ist sei jetzt mal dahingestellt ...
IMHO dürfte das sogar nicht StVO konform sein bzw nicht konform der
VV StVO.
4 IV.
Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung
wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung
in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.
Hier steht das sogar auf der "Hauptverkehrsstraße".
Ich halte die Schilder für rechtswidrig.
Flo
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Florian Lohoff [email protected]
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