Ich muss zugeben, da nicht direkt ins Urteil gesehen zu haben, ich habe nur 
Zusammenfassungen des Urteils gefunden bei Recherche zum Thema:
https://verkehrslexikon.de/Module/Parkregelungen_im_verkehrsberuhigten_Bereich.php
 
http://www.verwaltungspraxis.jurion.de/startseite/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=291136


Am Dienstag, April 23, 2019, 11:03 AM schrieb Florian Lohoff <[email protected]>:

On Mon, Apr 22, 2019 at 04:02:23PM +0000, Michael Brandtner wrote:
> Parkraumbewirtschaftung ist unter bestimmten Umständen schon möglich,  siehe 
> Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 23.01.2014, Az.: 14 L 1856/13.
> Wird z.B. im Hafengebiet Eckernförde praktiziert. 

Hast du da auch ein Volltext des Hauptsacheverfahrens? Das ist
ja nur die Einstweilige Verfügung die abgelehnt wurde oder?

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                [email protected]
        UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away


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