Nein, kann man nicht sagen. Jeder ist in dem Fall weltweit, tatsächlich jeder.

Das ist gleichzusetzen, als wenn Du die Namen vom Klingelschild mappst.

Das öffentliche Interesse zum Inhabernamen auf dem Schild bezieht sich tatsächlich auf denjenigen, der physisch vor dem Laden steht und das lesen kann und nicht George Riply aus Neuseeland oder Frederik Ramm aus einem anderen Ort - ihm fehlt die Verbindung und wenn es nur die physische Nähe ist, indem er vor dem Laden steht.

Was hat denn den Gesetzgeber dazu veranlasst, diese Informationen sichtbar zu machen? Was ist denn Ziel dieser Verordnung? Ziel dieser Verordnung ist nicht, der Welt zu zeigen, wer Ladeninhaber ist, sondern Ziel dieser Verordnung ist es, den Sicherheitsbehörden im Falle eines Ereignisses außerhalb der Ladenöffnungszeit einen Ansprechpartner, d.h. den Verantwortlichen zu benennen. Das betrifft in aller erster Linie Feuerwehr und Polizei, denn diese Sicherheitsbehörden haben keinen Zugriff auf des Handelsregister und in den Einwohnermeldedaten, auf die beide Institutionen nur beschränkt Zugriff haben, finden sich keine Hinweise zum Inhaber bzw. Verantwortlichen eines Ladens oder einer Praxis.

Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw. einer notwendigen Klärung aufgrund eines unsauber verlaufenden Geschäftes zwischen Verkäufer und Käufer ist das Handelsregister da um sich daraus die entsprechenden Daten ziehen zu können.

Das ist im Übrigen der gleiche Grund, weshalb Häuser entsprechende Hausnummern tragen müssen - um sie zu finden - das betrifft in dem Fall nicht nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, sondern tatsächlich jeden (mit entsprechendem Interesse), also Paketdienst, Werbefuzzi, Vertreter, Gerichtsvollzieher, die Zeugen Jehovas, usw. usw...

Zur anderen Sache, OSM soll das Abbild der Realität sein. Okay. D.h. hard facts und im Falle der "... oHG" ist das die die namentlich benannte "...oHG" ohne den Inhaber, der auf einem kleinen Extraschildchen zu finden ist, weil er nach dem Handelsregister das kenntlich machen muss. OSM ist doch nicht Handelsregister! OSM ist auch nicht Abbild sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen. Wenn der Inhaber mit dran steht in großen Lettern, dann ist das Teil des POI-Namens - ganz einfach.

Es geht tatsächlich nur um diesen besch*** Datensatz des Betreibers/Opperators - um nichts anderes.

Gruß Sepp



Am 07.11.2018 09:51 schrieb Frederik Ramm:
...

Wenn es ein Gesetz gibt, dass sagt, dass Du Deinen Namen ans Geschäft
schreiben musst, dann könnte man ja sagen, es besteht ein berechtigtes
öffentliches Interesse daran, dass jeder weiss, dass Du der Inhaber
bist. Nichts anderes drückt so ein Gesetzt ja aus, oder?

Bye
Frederik

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