On Thu, Oct 31, 2013 at 02:06:03AM +0100, Martin Koppenhoefer wrote:
> 
> eher in Ausnahmefällen, und je nach weiterer gesetzlicher Regelung
> (regional), der Normalfall (häufigster Fall), der auch im Bundesrecht
> so verankert ist, ist eine Nummer pro Grundstück (ein Grundstück kann
> auch - weitere Ausnahme - aus mehreren Flurstücken bestehen). Wenn
> sich die Nummer auf einen Eingang, Zugang oder ein Gebäude bezieht,
> bringt man den addr:tag in osm dort an.

Ist eben schwierig mit der Doktrin zu vereinbaren das wir das mappen
was wir sehen können ;)

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]

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