> Am 30/ott/2013 um 18:34 schrieb Florian Lohoff <[email protected]>:
> 
> Damit ist aber die aussage das die Hausnummer auf das Flurstück gehört
> wiederlegt. Im Endeffekt werden zwar Hausnummern in Bezug auf ein
> Flurstück vergeben, referenzieren aber ein Gebäude oder Aufgang.


eher in Ausnahmefällen, und je nach weiterer gesetzlicher Regelung (regional), 
der Normalfall (häufigster Fall), der auch im Bundesrecht so verankert ist, ist 
eine Nummer pro Grundstück (ein Grundstück kann auch - weitere Ausnahme - aus 
mehreren Flurstücken bestehen). Wenn sich die Nummer auf einen Eingang, Zugang 
oder ein Gebäude bezieht, bringt man den addr:tag in osm dort an.

Gruß,
Martin
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