On 10/19/2013 03:14 PM, Jimmy_K wrote:
Es ist irrelevant, ob die personenbezogenen Daten öffentlich sind oder
nicht, sie müssen (wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt
sind) gelöscht werden!
Mein letzter Stand ist, dass es eine Möglichkeit geben muss, die eigenen
Daten *sperren* zu lassen.
Zumindest wird das im §24 Abs. 4 des BDSG so formuliert.
Viele Daten dürfen schon aus rechtlichen Gründen nicht gelöscht werden.
So werde ich kaum verlangen können, dass eine Firma, mit der ich eine
Geschäftsbeziehnung hatte, meinen Datensatz komplett löscht. Ich darf
meine Daten aber sehr wohl für die Nutzung für Werbung und
Meinungsforschung sperren lassen, wenn ich z.B. keine Newsletter von
dieser Firma haben will.
Gruß
Manuel
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