Am 19.10.2013 20:38, schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 19. Oktober 2013 19:48 schrieb Jimmy_K <[email protected]>:
Auf welcher Grundlage findet britisches Recht Anwendung?
Ich finde keinen Vertrag den man abschließt, der entsprechendes besagt.
Selbst wenn britisches Recht vereinbart wurde, gäbe es da vielleicht noch
Bestimmungen aus Rom I, aber hier mehr dazu:
http://www.delegedata.de/2013/**07/rechtswahlfreiheit-im-**
datenschutzrecht/<http://www.delegedata.de/2013/07/rechtswahlfreiheit-im-datenschutzrecht/>
Besser suchen ;-)
aus der (inoffiziellen) Übersetzung der CT:
...
8. Diese *Vereinbarung* untersteht Englischem Recht ohne Berücksichtigung
des internationalen Privatrechts. *Sie* stimmen zu, dass die "United
Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (1980)"
in ihrer Gesamtheit von dieser *Vereinbarung* ausgeschlossen wird.
Gruß Martin
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Das hatte ich nicht gefunden (auch bin ich erst jetzt auf die
"Startseite" für Neu-Registrierte gestoßen:
http://www.osmfoundation.org/wiki/License/Contributor_Terms).
Steht noch die Frage im Raum (da sofern ersichtlich noch nicht von den
Gerichten geklärt), ob die deutschen Datenschutzbestimmung wegen Rom I
nicht doch Geltung finden.
Lg Jimmy
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