Am 19. Oktober 2013 15:52 schrieb Robert S. <[email protected]>:
> Geht das schon wieder los... > > 2013/10/19 Falk Zscheile <[email protected]> > > > > > § 35 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz sagt hierzu "[...] Personenbezogene > > Daten sind zu löschen, wenn [...] 3. sie für eigene Zwecke verarbeitet > > werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung > > nicht mehr erforderlich ist, [...]" > > > 1. Ein BELIEBIG wählbarer Benutzername ist kein personenbezogenes Datum. > Das kommt auf die Blickrichtung an. Für dich ist es kein personenbezogenes Datum. Für die OSM-Foundation aber sehr wohl, denn die hat auch E-Mailadresse und wahrscheinlich sogar die zugehörigen IP-Adressen mit denen Editiert wurde. Dass alles reicht (wohl) aus, um eine Person bestimmbar zu machen und ihre Daten zu personenbezogenen. > 2. Die Daten werden ja dauerhaft für die Erfüllung des Zweckes der > Speicherung gebraucht - nämlich die Zuordnung Edit <-> Benutzer (nicht Edit > <-> natürliche Person). > Guter Gedanke. Aber wie gesagt, wir müssen auf die OSM-Foundation abstellen. Die müssten also zumindest dafür sorgen, dass auch sie keine Verbindung mehr zwischen Nickname und Person herstellen könne. Aber vermutlich rettet uns ohnehin Martins Hinweis, dass britisches Datenschutzrecht einschlägig ist und dieses eher nicht das gleiche Schutzniveau wie das deutsche Datenschutzrecht erreicht. Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

