On 10.12.20 13:49, Stefan Tauner wrote:
Berechtigungen nur dann taggen, wenn welche angeschrieben sind. Ist hier
nicht der Fall => foot=permissive bitte weglassen.

Wieso? Es ist ja offensichtlich so, dass das Privatgrund ist, aber
momentan keine rechtliche Einschränkung für Fußgänger besteht, weil der
Besitzer kein Schild aufgestellt hat. Er könnte aber jederzeit.
Du würdest dementsprechend nur mit permissive taggen, wenn dort explizit
steht "durchgang/zugang bis auf widerruf gestattet"? Ist das
rechtlich nicht equivalent?

In OSM mappen wir keine Gesetze, sondern was wir vor Ort vorfinden.

Ohne Insiderwissen wissen wir nicht, wo der Privatgrund anfängt und aufhört, ob das Türl absichtlich oder unabsichtlich unversperrt ist, ob der Eigentümer es mag, wenn Fremde durchgehen und auch nicht ob auf den Durchgang bereits ein Servitut besteht.

Wenn "bis auf Widerruf" steht, ist klar, dass ein Widerruf einzukalkulieren ist. Andernfalls müssen wir von dem ausgehen, was wir sehen. Also dass die Benutzung nicht verboten, somit erlaubt ist.

Natürlich kann der Besitzer das Türl jederzeit zusperren, genauso wie er auf seinem Grundstück neue Zäune aufstellen kann. Wenn so was passiert, müssen wir die OSM-Daten halt aktualisieren. Das bei jedem Weg präventiv zu taggen wäre übertrieben, so als würde man alle Gründflächen als landuse=greenfield taggen, weil ja vielleicht irgendwann in der Zukunft drauf gebaut wird.

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