Grob fahrlässig im juristischen Sinne handelt von Deinen Beispielen nur einer: Der Nutzer. Niemand ist davon befreit sich "auf Sicht" fortzubewegen, in den Bergen oder sonstwo.
On 30.08.20 00:05, Robert Grübler wrote: > Nur Bergwege – markierte und gewartete Steige mit Schwierigkeitsangabe vom > Wegeerhalter – sollten in OSM aufgenommen werden. > Ungewartete Steige sollten nicht in OSM aufgenommen werden. Vorhandene > sollten gelöscht werden. Oder zumindest solange als „Nicht-Wege“ maskiert > werden, bis ein etabliertes Tagging dafür existiert. Das widerspricht fundamental dem Grundsatz zu Mappen "was ist" aka "ground truth". Gemappt werden sollen Wege, die existieren! Unabhängig davon, wie sie entstehen oder erhalten werden oder wie offiziell sie sind. Ich gebe Dir recht, dass man beim Mappen, gerade im Gebirge, den Schwierigkeitsgrad mit angeben sollte, aber das trifft auch auf viele andere Informationen zu und es ist bei OSM halt so, dass die Sachen iterativ gewartet wurden und werden und daher jede Information mit Vorsicht zu geniessen ist. LG, Stefan _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
