Martin Hollmichel schrieb:
> Hi,
>> Nein, wenn ich OOo nähme (und SUN nimmt wesentliche Teile von OOo für
>> StarOffice) dann muss ich meine Distribution, sagen wir einmal
>> beispielsweise FreeOffice, unter die LGPL oder eine kompatible Lizenz
>> stellen, darf also beispielsweise keine 3-Klausel-BSD-Lizenz stellen.
>> Erst recht darf ich keine proprietäre Lizenz wählen.
>>
>> Ich darf Programme schreiben, die auf OOo "aufsetzen", beispielsweise
>> Extentions, und diese unter einer beliebigen Lizenz veröffentlichen.
>> Wenn ich aber Code von OOo nehme muss es LGPL oder kompatibel sein.
>>
>> StarOffice kann daher nur deshalb unter einer nicht LGPL-kompatiblen
>> Lizenz erscheinen, weil SUN die Rechte am Code hat (und zwar bei
>> Nicht-SUN-Angestellten (s. § 69b UrheberGesetz) durch das SCA).
>>
>>   
> Das ist nur zum Teil richtig, bze. es gibt zwei Moeglichkeiten:
> 
> 1. entweder werden alle OpenOffice.org libraries durch Sun mit einer
> kommerziellen Lizenz relizensiert, was Sun aufgrund des copyright machen
> kann oder darf.

Jo, aber bei Beiträgen Dritter muss SUN sich  bei dieser Lösung das
Copyright "abtreten" lassen, daher das SCA.

> 
> 2. oder es werden die OpenOffice.org libraries als thirdparty LGPL
> libraries, wie andere thirdparty libraries auch, gelistet und als LGPL
> lizensiert libraries gekennzeichnet.

Damit wären wesentliche Teile von StarOffice Freie Software, aber bisher
wird es - bis auf die "thirdparty"-Teile - unter einer nicht freien
Lizenz vertrieben.

Letzteres müsste dan geändert werden (wogegen ich nicht hätte, aber ich
habe halt auc Verständnis dafür, dass es so bleiben soll, wie es ist).

Gruß
Michael

---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: dev-unsubscr...@de.openoffice.org
For additional commands, e-mail: dev-h...@de.openoffice.org

Antwort per Email an