Hi,
Nein, wenn ich OOo nähme (und SUN nimmt wesentliche Teile von OOo für
StarOffice) dann muss ich meine Distribution, sagen wir einmal
beispielsweise FreeOffice, unter die LGPL oder eine kompatible Lizenz
stellen, darf also beispielsweise keine 3-Klausel-BSD-Lizenz stellen.
Erst recht darf ich keine proprietäre Lizenz wählen.

Ich darf Programme schreiben, die auf OOo "aufsetzen", beispielsweise
Extentions, und diese unter einer beliebigen Lizenz veröffentlichen.
Wenn ich aber Code von OOo nehme muss es LGPL oder kompatibel sein.

StarOffice kann daher nur deshalb unter einer nicht LGPL-kompatiblen
Lizenz erscheinen, weil SUN die Rechte am Code hat (und zwar bei
Nicht-SUN-Angestellten (s. § 69b UrheberGesetz) durch das SCA).

Das ist nur zum Teil richtig, bze. es gibt zwei Moeglichkeiten:

1. entweder werden alle OpenOffice.org libraries durch Sun mit einer kommerziellen Lizenz relizensiert, was Sun aufgrund des copyright machen kann oder darf.

2. oder es werden die OpenOffice.org libraries als thirdparty LGPL libraries, wie andere thirdparty libraries auch, gelistet und als LGPL lizensiert libraries gekennzeichnet.

Martin


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