> -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: typo3-german-boun...@lists.typo3.org [mailto:typo3-german- > boun...@lists.typo3.org] Im Auftrag von Sandra Tyrchan | easymoments GmbH > Gesendet: Dienstag, 31. August 2010 10:29 > An: 'German TYPO3 Userlist' > Betreff: Re: [TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung > > Hallo Zusammen, > > ich finde dieses Thema sehr interessant und klink mich hiermit mal fix > ein. > Wir tun uns doch letztendlich alle fragen. Ist unser Angebot korrekt? > Haben > wir an alles gedacht? Und am Ende kommt der Kunde doch wieder mit > irgendetwas neuem an, was mal wieder nicht im Vertrag steht. > Wenn ich da mal an meine Unterlagen denke... oje und so gehts bestimmt > noch > anderen...? > > Was haltet Ihr davon, wenn wir alle zusammen mal so eine Art Mustervertrag > zusammen stellen, in dem mal ALLES enthalten ist. Den kann sich dann jeder > zur Grundlage nehmen und auf seine Bedürfnisse abändern. > Vielleicht kennt auch jemand einen Volljuristen, der den auch nochmal > durchchecken kann - oder wir legen zusammen? > > LG Sandra
Hallo Alle, will mich hier auch einmal einklinken. Ich denke, man muss nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Lasst die Kirche im Dorf und schreibt eure Verträge und Rechnungen so einfach wie möglich. Im Grunde ist in D alles schon durch das "Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" geklärt und geregelt. Wer neben diesen umfangreichen allgemeinen Bestimmungen weitere für seinen Betrieb gültigen Bestimmungen einfließen lassen möchte, kann dies über die Erweiterung durch zusätzliche eigene AGB bewerkstelligen. Die gesetzlichen AGB werden hierdurch allerdings nicht außer Kraft gesetzt. Allgemeingültige Mustervorlagen zu erstellen halte ich für vergebliche Liebesmüh, denn die Varianten sind letztlich so unterschiedlich, wie die Arbeitsweisen eines jeden Einzelnen. Zu Angebot und Rechnung lässt sich m.E. nur sagen, dass während der Projektierungsphase alle in Frage kommenden Punkte entsprechend protokolliert werden sollten, so dass man bei der Erstellung des Angebots tatsächlich nichts vergessen hat. Gesonderte Verträge müssen nicht geschlossen werden, TYPO3 unterliegt der GPL und kann daher ohne weiteren Vertrag an den Endkunden gegeben werden. Weitere Dienstleistungen sind nicht durch die GPL von TYPO3 geregelt, eventuelle Haftungsansprüche entstehen nur bei nachgewiesener Vorsätzlichkeit. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Backup oder Updates sind abhängig von dem jeweils mit dem Endkunden abgestimmten Leistungskatalog. Wer in seinem Dienstleistungsangebot schreibt, dass Secure-Updates innerhalb 24 Stunden eingespielt, gecheckt und konfiguriert werden, sollte sich eben daran halten und am besten eine lückenlose Dokumentation seiner Arbeiten vorhalten. Ich denke, zu viel Bürokratie macht hier auch wieder im wahrsten Sinne des Wortes einen Strich durch die Rechnung. Viele Grüße, Bernhard Ludwig _______________________________________________ TYPO3-german mailing list TYPO3-german@lists.typo3.org http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german