Martin, geschenkt. Du schießt am Ziel vorbei. Konstruktiv geht anders.
Danke für das Gespräch. Viele Grüße, Bernhard Ludwig > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: typo3-german-boun...@lists.typo3.org [mailto:typo3-german- > boun...@lists.typo3.org] Im Auftrag von Martin Schoenbeck > Gesendet: Mittwoch, 1. September 2010 16:40 > An: typo3-german@lists.typo3.org > Betreff: Re: [TYPO3-german] TYPPO3 Dienstleistungen und Haftung > > Hallo Bernhard, > > LUCOMP mediale kommunikation & internetDesign Bernhard Ludwig schrieb: > > >> -----Ursprüngliche Nachricht----- > >> Von: typo3-german-boun...@lists.typo3.org [mailto:typo3-german- > >> boun...@lists.typo3.org] Im Auftrag von Martin Schoenbeck > > >> Der Prüfung auf Sittenwidrigkeit muß grundsätzlich jeder Vertragspassus > >> standhalten. Egal ob AGB oder einzeln ausgehandelt. AGB müssen aber > >> zusätzlich strengere Bedingungen erfüllen, als lediglich > Sittenwidrigkeit > >> zu vermeiden. > > Mehr als Wortklauberei kann ich Deiner Antwort hier leider nicht > entnehmen. > > Das ist bedauerlich, daß Du das nicht kannst. Solange Du bei juristischen > Problemen aber erstmal Deinen Anwalt fragst, sollte das keine > schwerwiegenden Folgen haben. Wenn das jetzt überheblich rüberkommt: > diesmal ist es so gemeint. Du breitest Dich hier in aller Breite und > Bestimmtheit über juristische Fragen aus, kannst aber nicht einmal mit dem > Unterschied von Klauseln, die sittenwidrig sind und solchen, die nur den > Vorschriften zu AGB widersprechen, etwas anfangen. Und fühlst Dich > obendrein offenbar auf den Schlips getreten, wenn man Dir widerspricht. > > >>> Wer also versucht, seine Kunden per AGB über den Tisch zu ziehen, wird > >> sich > >>> ob des Falles von demselben, heftig stoßen (Nur um in Deinem Jargon zu > >>> bleiben). > >> > >> Das gilt letztlich für jede Art, einen Kunden über den Tisch zu ziehen. > > Und, was fangen wir nun mit dieser Bemerkung an? > > Was fingen wir denn mit der Bemerkung an, auf die hin ich das schrieb? > > >>> Die Haftung gegenüber Mutwilligkeit oder grober Fahrlässigkeit kann im > >>> Prinzip nicht in den AGB ausgeschlossen werden, das habe ich auch > >> nirgends > >>> behauptet. > >> > >> Du schriebst, man hafte nur bei nachgewiesenem Vorsatz. Einen solchen > Fall > >> gibt es nicht. Entweder Du haftest überhaupt nicht, oder Du haftest > >> mindestens bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und ohne vertragliche > >> Vereinbarung eben auch bei einfacher Fahrlässigkeit. > > Du schreibst doch das Gleiche, wie ich, was willst Du eigentlich? > > Nein, ich schreibe nicht das Gleiche, wie Du. Vielleicht hast Du das etwas > anderes gemeint, als Du geschrieben hast. > > >>> Welchen Fall Du zur Beweisführung Deiner Antwort insgeheim > >>> konstruiert hast, weiß ich auch nicht, klar ist allerdings, dass eine > >>> Haftung für den Einsatz von TYPO3 ausgeschlossen ist > >> > >> Du schriebst, bei Vorsatz gäbe es sie dennoch. Das ist nicht schlüssig. > > Nein, schreibe ich nicht. > > Du schriebst: > > Weitere Dienstleistungen sind nicht durch die GPL von TYPO3 geregelt, > > eventuelle Haftungsansprüche entstehen nur bei nachgewiesener > > Vorsätzlichkeit. > > Wie soll das denn anders interpretiert werden? > > > Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. > > In der Tat. > > > Eine Haftung > > für TYPO3 ist definitiv ausgeschlossen. Oder haftest Du auch für das > > Produkt, wenn Du bei einem Kunden eine Office-Software installierst? So > ein > > Quatsch. > > Wenn Du Dir sicher bist, daß das so pauschal Quatsch ist, schön. Wozu dann > aber der Spruch, den ich oben nochmal zitiert habe? > > >>> und auch für z.B. > >>> Programmierdienstleistungen ausgeschlossen werden kann. > >> > >> Das definitiv nicht. > > Und definitiv doch! Jede Software, die Du auf Deinem PC installierst > enthält > > eine Ausschlussklausel, ich denke, das hast sogar Du schon einmal > gelesen. > > Sogar ich habe sowas schon mal gelesen. Obwohl ich bestreite, daß _jede_ > Software die enthält. Nein, ich weiß sicher, daß nicht jede Software eine > Klausel enthält, die jegliche Haftung ausschließt. Und im Gegensatz zu Dir > weiß ich, daß das deshalb so ist, weil eine solche Klausel unwirksam wäre. > > > Also vergleiche bitte nicht Äpfel mit Birnen und drehe einem die Worte > nicht > > im Mund herum. > > Sorry, aber entweder hörst Du auf, solchen Unsinn zu schreiben, oder Du > mußt Dir gefallen lassen, daß ich ihn korrigiere. Und verglichen habe ich, > wie man leicht sieht, ohnehin nichts, also auch keine Äpfel mit Birnen. > Ich > weiß nicht, warum Du so empfindlich reagierst, statt einfach mal zu > überprüfen, ob Du möglicherweise unzureichend informiert bist. > > >>> Wenn wir bei jeder > >>> TYPO3-Installation für etwaige Fehler haften müssten, würde keiner > mehr > >>> TYPO3 oder eine beliebige andere Software oder > Programmierdienstleistung > >>> einsetzen können und wollen. > >> > >> Hää? TYPO3 _wird_ doch fleißig eingesetzt. Und andere Software auch. > Trotz > >> Haftung. > > Keine Haftung. Oder bist Du für eventuelle Unzulänglichkeiten von TYPO3 > > verantwortlich? Dann wenden wir uns in Zukunft mit Regressansprüchen an > > Dich. > > Du merkst aber schon, daß Du Dich lächerlich machst, oder? > > >>> Anders sieht die Haftung bei eventuellen Wartungsverträgen, wie z.B. > >> Backup > >>> oder Securedienstleistungen aus. Hier wird generell per Vertrag eine > >> Haftung > >>> festgelegt oder zumindest eingeschränkt vereinbart. > >> > >> Kann man machen. Muß man aber nicht, da man schon aus dem Gesetz > haftet. > > Es sei denn, man schließt die Haftung für diesen Fall generell aus und > > bietet nur die Dienstleistung (Backup, Secureupdate) an sich an, mit > z.B. > > anschließender Übergabe an den verantwortlichen Admin. (Ja, so etwas > gibt > > es, selbst erlebt) > > Ja. Sowas gibt es. Aber eben nur wenn man das im Vertrag entsprechend > vereinbart. Du schriebst oben, erst durch die Festlegung im Vertrag würde > man überhaupt haften. > > >>> Ganz im Allgemeinen wird aber niemand für etwas haften können, dass er > >> nicht > >>> beeinflussen kann, so z.B. Servertechnik, Softwarefehler, > Katastrophen, > >>> etc.. > >> > >> Wie kommst Du auf die Idee, man könne die ersten beiden Punkte nicht > >> beeinflussen? > > Ganz einfach, wenn das Hosting nicht auf eigenem Server läuft oder das > > Server-Betriebssystem Fehler aufweist oder TYPO3 einen Fehler hat, oder, > > oder, oder... Denk Dir selbst was aus. > > Bis jetzt finde ich nichts, was man nicht beeinflussen könnte. Im übrigen > kann man auch durchaus für Dinge haften, die man nun wirklich nicht > beeinflussen kann. Das ist dann zwar besonders ärgerlich, grundsätzlich > ausgeschlossen ist das aber nicht. > > >>> Und zu guter Letzt: Lass mal Deine "Von-oben-herab-Mentalität" > stecken, > >> dass > >>> steht Dir nicht gut. > >> > >> Wie gesagt: juristische Fehlinformationen sind mMn zu problematisch, um > >> sie > >> unkommentiert stehen zu lassen. Mit 'von oben herab' hat das nichts zu > >> tun. > > Bist Du Jurist? Davon merkt man nichts. > > Nein, ich bin kein Jurist. Insofern verwundert es natürlich nicht, daß Du > davon nichts merkst. Ich bezweifle allerdings, daß Du den Unterschied > erkennen würdest. Du bist ja inzwischen derart brastig, offenbar weil ich > es gewagt habe, Dir zu widersprechen, daß Du Dir die Argumente nicht > einmal > mehr gründlich durchliest. > > > Ich denke, hier sollte nun ein Schlusspunkt gesetzt werden. Ich habe den > > Eindruck, das läuft ins Leere und führt nur zu einer Nonsensdiskussion. > > Das scheint mir auch so. > > Gruß Martin > -- > Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so. > _______________________________________________ > TYPO3-german mailing list > TYPO3-german@lists.typo3.org > http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german _______________________________________________ TYPO3-german mailing list TYPO3-german@lists.typo3.org http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german