Am 17.06.2011 19:41, schrieb Heiko Jacobs:
Am 17.06.2011 00:03, schrieb Simon Poole:
Ich hab mir mal kurz die Mühe gemacht und eine Markenrecherche in FR
gemacht.
Der Wanderverband ist recht fleissig in Markeneintragen,
was aber wohl relevant ist, ist die französische Marke 3283810.
Bildmarke: rotes Quadrat mit weissem GR. Eingetragen für
die Klassen 18, 21 und 41.
Also dürfte ich "Griechische Rosinen" mit weiße, "GR" auf rot
verkaufen (vermutlich, bin jetzt zu faul zum Nachschlagen der 18, 21, 41)
Am 16.06.2011 23:41, schrieb Simon Poole:
Also es ist eigentlich genau andersherum, GR dürfte man als
Bezeichnung für Äpfel etc verwenden, aber nicht für Wanderwege.
Ich gehe mal davon aus, dass der Wanderverband Routenführer
oder ähnliches herausgibt und für solche die Marke nutzt,
d.h. eine Routenbeschreibung oder Darstellung, die die
gleiche Bezeichnung verwendet könnte sehr wohl die Rechte
des Verbandes verletzen. Dürfte aber wohl eher eine sehr
schwache Marke sein, aber wer hat schon Lust so was
auszufechten.
Normalerweise darf im Markenrecht außer Porsche selbst keiner
Autos bauen und unter dem Namen "Porsche" vemarkten.
Es ist aber kein Problem, wenn man eine Annonce schaltet
"Ich verkaufe meinen Porsche 911", man muss sich nicht
vekünsteln mit "Ich verkaufe mein Auto, das unter dem Ergebnis
von 811+100 bekannt ist"
Und natürlich ist es kein Problem, in OSM ein "Porsche Autohaus"
aufzunehmen oder so.
Und s.a. Copyrigth-Hinweis auf
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Porsche_logo.png
Vielleicht könnte man auch alle Porsche-Autohäuser in OSM mit
dem Porsche-Logo markieren nach dieser Regel, müsste man prüfen.
M.E. heißt das für GR:
Natürlich darf NICHT der Tourismusverband Région Kleinkleckère
sein eigenes Wandernetz mit GR markieren, damit es interessanter
klingt. Aber wenn er sagt "Intretoupfe liegt am GR 4711" dürfte
das nach meinem Verständnis von Markenrecht legal sein.
Oder ticken die Franzosen so anders?
Ich wär mir da nicht so sicher.
Ohne das belegen oder juristisch fundieren zu können, sehe ich hier
(leider) doch einen Unterschied:
Porsche verkauft nicht in erster Linie sein Logo, sondern Porsche wirbt
mit seinem Logo. Deshalb darf das nicht widersprüchlich verwendet werden.
Beim GR ist zwar auch nicht in erster Linie das GR oder das spezifische
Symbol zu schützen, sondern eigentlich die Ausschilderung vor Ort - und
die Karten, die man mit der Routenzusammenstellung verkaufen kann.
Die Ausschilderung vor Ort (so könnte man argumentieren) nutzt du aber
als Trittbrettfahrer aus, wenn du das gleiche Symbol in eigenen Karten
verwendest.
Gruß
Peter
P.S.: Nein, ich bin kein Beführworter von Schutzrechten auf Wanderwege!
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