Muss mich noch korrigieren, sie haben GR auch noch schwarz-weiss, die
Wanderwegmarkierungen und sonst noch diverse Sachen eingetragen.
Wen es interessiert: bei der INPI
(http://bases-marques.inpi.fr/Typo3_INPI_Marques/marques_recherche_marques.html)
auf erweiterete Suche gehen (Recherche avancée) und als Déposant:
Fédération française de la randonnée pédestre eingeben.
Langer Rede kurzer Sinn: ich würde keine der Marken, Bildmarken oder
Wort-/Bildmarken in einer Karte, Legende oder irgendwas ähnliches
verwenden, und genauso natürlich auch Logos von anderen Organsisationen
nicht, auch wenn die vielleicht es nicht ganz so übertreiben wie der
franz. Wanderverband.
Simon
Am 17.06.2011 00:03, schrieb Simon Poole:
Ich hab mir mal kurz die Mühe gemacht und eine Markenrecherche in FR
gemacht.
Der Wanderverband ist recht fleissig in Markeneintragen, was aber wohl
relevant ist, ist die französische Marke 3283810. Bildmarke: rotes
Quadrat mit weissem GR. Eingetragen für die Klassen 18, 21 und 41.
Simon
Am 16.06.2011 23:41, schrieb Simon Poole:
Also es ist eigentlich genau andersherum, GR dürfte man als
Bezeichnung für Äpfel etc verwenden, aber nicht für Wanderwege.
Ich gehe mal davon aus, dass der Wanderverband Routenführer oder
ähnliches herausgibt und für solche die Marke nutzt, d.h. eine
Routenbeschreibung oder Darstellung, die die gleiche Bezeichnung
verwendet könnte sehr wohl die Rechte des Verbandes verletzen. Dürfte
aber wohl eher eine sehr schwache Marke sein, aber wer hat schon Lust
so was auszufechten.
Simon
Am 16.06.2011 23:27, schrieb Matthias Julius:
Johannes Huesing<[email protected]> writes:
Manuel Reimer<[email protected]> [Mon, May 30, 2011 at
08:12:52PM CEST]:
André Joost wrote:
Ein Tourismusverband, der unbedingt *seine* Rechte *nicht*
weitergeben
will, kann uns daher u.U. einen Strick draus drehen, wenn wir
einfach
*alle* Wanderwege aus den Karten der Landesvermessung übernehmen.
Kann er nicht. Wege, die mit Wanderzeichen gekennzeichnet sind,
können auch ohne importierte Daten erfasst werden.
Der französische Wanderverband ist da sehr beißwütig und hat sich
unter anderem die Abkürzung GR für Grande Randonée als Marke schützen
lassen.
Na und? Das heisst doch nur, dass man die Marke nicht für etwas anderes
verwenden darf. Wenn man also eine geschützte Marke genauso verwendet
wie der Markeninhaber, wird das ja wohl kein Markenrechtsverstoss sein.
Matthias
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