Also es ist eigentlich genau andersherum, GR dürfte man als Bezeichnung
für Äpfel etc verwenden, aber nicht für Wanderwege.
Ich gehe mal davon aus, dass der Wanderverband Routenführer oder
ähnliches herausgibt und für solche die Marke nutzt, d.h. eine
Routenbeschreibung oder Darstellung, die die gleiche Bezeichnung
verwendet könnte sehr wohl die Rechte des Verbandes verletzen. Dürfte
aber wohl eher eine sehr schwache Marke sein, aber wer hat schon Lust so
was auszufechten.
Simon
Am 16.06.2011 23:27, schrieb Matthias Julius:
Johannes Huesing<[email protected]> writes:
Manuel Reimer<[email protected]> [Mon, May 30, 2011 at 08:12:52PM
CEST]:
André Joost wrote:
Ein Tourismusverband, der unbedingt *seine* Rechte *nicht* weitergeben
will, kann uns daher u.U. einen Strick draus drehen, wenn wir einfach
*alle* Wanderwege aus den Karten der Landesvermessung übernehmen.
Kann er nicht. Wege, die mit Wanderzeichen gekennzeichnet sind,
können auch ohne importierte Daten erfasst werden.
Der französische Wanderverband ist da sehr beißwütig und hat sich
unter anderem die Abkürzung GR für Grande Randonée als Marke schützen
lassen.
Na und? Das heisst doch nur, dass man die Marke nicht für etwas anderes
verwenden darf. Wenn man also eine geschützte Marke genauso verwendet
wie der Markeninhaber, wird das ja wohl kein Markenrechtsverstoss sein.
Matthias
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