am 27.03.2010 14:39 schrieb Martin Koppenhoefer:
> m.E. sind wir demzufolge in beiden Fällen unvollständig, wenn die
> andere Auffassung nicht drin ist, und nicht klar hervorgeht, dass die
> Lage strittig ist.

> ich dachte dabei eigentlich genau an den Vorschlag, der oben von
> Lennard kam: beides einzeichnen und disputed=yes dazu taggen.
Hast du valide Daten? Dann bloß keine Hemmungen!

Gruß
nk


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