Karl Eichwalder schrieb:
> "Tobias Wendorff" <[email protected]> writes:
> 
>> Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk"
>> eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
>> muss genau geprüft werden.
> 
> Archive sind nicht vollständig.

Das stimmt. Aber ich bin wirklich verwundert, wie genau viele Dinge
selbst schon zu Kaiserzeiten gemacht wurden ...

> Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
> 70 jahre bekannt werden muss.  Ansonsten sind die schutzrechte
> abgelaufen.

Nur, weil kein Name auf der Karte steht, ist der Urheber nicht anonym.
Kartographen machen in der Regel kleine "Zeichen" in die Karte, an denen
man sie identifizieren kann - z.B. einen klleeinnen Haken an einen
Baum etc.

> Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die
> als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will.  Genauso spricht
> nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.

Klar: Höchstwahrscheinlich kräht niemand mehr danach, aber er hat
gefragt, wie wir das sehen.

Höhenangabe aus Lexikon <=> Karte: ein komplett neues Werk entstehte
Karte <=> Karte: kein neues Werk


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