Karl Eichwalder schrieb: > "Tobias Wendorff" <[email protected]> writes: > >> Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk" >> eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das >> muss genau geprüft werden. > > Archive sind nicht vollständig.
Das stimmt. Aber ich bin wirklich verwundert, wie genau viele Dinge selbst schon zu Kaiserzeiten gemacht wurden ... > Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der > 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte > abgelaufen. Nur, weil kein Name auf der Karte steht, ist der Urheber nicht anonym. Kartographen machen in der Regel kleine "Zeichen" in die Karte, an denen man sie identifizieren kann - z.B. einen klleeinnen Haken an einen Baum etc. > Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die > als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will. Genauso spricht > nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc. Klar: Höchstwahrscheinlich kräht niemand mehr danach, aber er hat gefragt, wie wir das sehen. Höhenangabe aus Lexikon <=> Karte: ein komplett neues Werk entstehte Karte <=> Karte: kein neues Werk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

