"Tobias Wendorff" <[email protected]> writes:
> Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk" > eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das > muss genau geprüft werden. Archive sind nicht vollständig. Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte abgelaufen. Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will. Genauso spricht nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc. -- Karl Eichwalder _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

