"Tobias Wendorff" <[email protected]> writes:

> Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk"
> eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
> muss genau geprüft werden.

Archive sind nicht vollständig.

Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
70 jahre bekannt werden muss.  Ansonsten sind die schutzrechte
abgelaufen.

Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die
als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will.  Genauso spricht
nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.

-- 
Karl Eichwalder

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