Am 9. Juli 2009 18:24 schrieb Karl Eichwalder <[email protected]>: > "Tobias Wendorff" <[email protected]> writes: >> Wenn der Urheber unbekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk" >> eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das >> muss genau geprüft werden.
> Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der > 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte > abgelaufen. > > Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die > als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will. +1 > Genauso spricht > nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc. naja, ausser, dass evtl. ein anderes Höhenbezugssystem verwendet wurde. Geringe Abweichungen ergeben sich evtl. auch durch Erosion und andere Vorgänge (Abschmelzen der Gletscher, Muren, Lawinenabgänge, etc.). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

